Bürgerbeteiligung in der Kommune

Kommunen sind – über Wahlen und Abstimmungen hinaus – für die Bürger/innen der zentrale Ort für politische Teilhabe. Wir stellen die wichtigsten Beteiligungsformen und Mitwirkungsrechte vor.
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Bei den Kommunalwahlen gibt es in der Mehrzahl der Länder inzwischen die Trennung zwischen der Persönlichkeitswahl des Stadtoberhauptes und der Wahl des kommunalen Parlamentes.
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In den allen Bundesländern haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auf Kommunal- oder Kreisebene mit Hilfe von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid direkt in die lokale Politik einzugreifen.
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Mit dem Einwohnerantrag können Einwohner/innen einer Gemeinde den Gemeinderat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen.
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Zusätzlich zu den sachkundigen Bürgern/innen in den Ausschüssen des Kommunalparlamentes bestehen vielerorts weitere Mitwirkungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Beiräten.
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Immer mehr Kommunen in Deutschland erstellen Leitlinien zur kommunalen Bürgerbeteiligung. Sie sollen die Qualität von gesetzlich nicht vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren sicher stellen.