Bürgermedien

Der Begriff »Bürgermedien« dient als Oberbegriff für verschiedene Formen der direkten Bürgerbeteiligung an den elektronischen Medien. Egal ob Print, Radio oder Fernsehen: Bürgermedien ermöglichen und garantieren Bürgerinnen und Bürgern einen offenen Zugang zu den modernen (elektronischen) Massenkommunikationsmitteln.

In Deutschland hat sich in den letzten Jahren ein dichtes Netz von gemeinnützigen und nichtkommerziellen Bürgermedien entwickelt. In vielen Städten und Gemeinden haben sich Bürgermedien als dritte Säule der Medienlandschaft etabliert. Weil sie auf der lokalen Ebene Beteiligungspotentiale aktivieren, sind Bürgerfunk, Bürgerfernsehen und Bürgerzeitungen vielerorts zu einem vitalen Teil der lokalen Zivilgesellschaft avanciert.

Bürgermedien beteiligen sich mit ihrem Qualifizierungsangebot an der Förderung von Medienkompetenz. Sie sind wichtige Partner in schulischen und außerschulischen Qualifikationsnetzwerken auf lokaler und regionaler Ebene. Bürgermedien sind Teil der demokratischen Kultur. Bürgermedien werden in den Bundesländern durch Landesmediengesetze geregelt.

In Westeuropa begann die Entwicklung von Bürgermedien in den 1960er und 1970er Jahren. Ziel war es, im Vergleich zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, die sich an strenge staatlich vorgeschriebene Regelungen halten mussten, alternative Inhalte anzubieten. Doch auch in vielen Ländern des ehemaligen Ostblocks spielten Bürgermedien eine Rolle: sog. Piratensender wurden von Bürgerrechtsbewegungen auch als Mittel genutzt, um gegen autoritäre Regierungen zu protestieren. Bürgermedien tragen zur Erreichung verschiedenster sozialer und kultureller Ziele der Gesellschaft bei. Sie können daher bei der Förderung von Demokratie, Toleranz und Pluralismus in der Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen.