Paradigmenwechsel

Open Government und Open Data und der Übergang vom Amtsgeheimnis zum Öffentlichkeitsprinzip und weiter zur Veröffentlichungspflicht der Verwaltung bringen verschiedene Paradigmenwechsel mit sich, die sich auch in einer neuen Verwaltungskultur widerspiegeln.

Wichtig

Alt: Alles ist geheim, was nicht ausdrücklich als öffentlich gekennzeichnet ist.

Neu: Alles ist öffentlich, was nicht ausdrücklich als geheim gekennzeichnet ist.


Alt: Umfang und Zeitpunkt der Veröffentlichung von Daten werden von den einzelnen Behörden festgelegt bzw. folgen einem normierten Antragsverfahren (Holschuld der Bürger/innen).

Neu: Alle Daten, die keiner berechtigten Datenschutz- oder Sicherheitsbeschränkung unterliegen, werden im vollen Umfang, proaktiv und zeitnah veröffentlicht (Bringschuld der Verwaltungen).


Alt: Veröffentlichte Daten sind nur für den privaten Gebrauch zur Einsicht freigegeben.

Neu: Veröffentlichte Daten sind grundsätzlich von jedermann für jegliche (auch kommerzielle) Zwecke ohne Einschränkung kostenfrei nutzbar.