Open Government und Open Data

Die Diskussionen über Open Data und Open Government haben seit einigen Jahren an Dynamik gewonnen. Mit den beiden häufig synonym verwendeten Begriffen verbinden sich beteiligungsorientierte Chancen für Politik, Verwaltung und demokratische Öffentlichkeit. Open Government und Open Data stellen aus den USA kommende Bewegungen zur aktiven Bereitstellung von Behördendaten zur Nutzung durch die Öffentlichkeit dar.

Open Government

Open Government ist ein ganzheitlicher Ansatz zur Belebung der Demokratie. Open Government meint die Offenlegung von Regierungs- und Verwaltungsdaten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern oder Zivilgesellschaft. Dadurch sollen neue beteiligungsorientierte Formen der Kooperation von Staat, Politik, Verwaltung, Bürger/innen und Zivilgesellschaft etabliert werden. Bürgerbeteiligung ist neben den Handlungsfeldern Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Rechenschaftslegung die vierte inhaltliche Säule von Open Government.

Als Ergebnis von Open Government sollen bürgerorientiertes Verwaltungshandeln, besser legitimierte politische Entscheidungen und eine neue Kultur der Kooperation zwischen staatlichen Stellen und der Gesellschaft stehen. Es geht darum, die Arbeit von Politik, Regierung, Verwaltung und Justiz offener, transparenter, partizipativer und kooperativer zu gestalten. Eine Öffnung von Regierung und Verwaltung im Sinne von Open Government und Open Data ist eng mit Web 2.0-Technologien verknüpft.

  • zum Felde, Johanna u.a. / Manske, Julia: Deutschland und die Open Government Partnership: Chance auf einen Wandel der politischen Kultur und den Erhalt der offenen Gesellschaft (11/2016), pdf
  • Herzberg, Johann: Open Government – Versuch einer Begriffsbestimmung (6/2013), pdf

Open Data

Open Data ist ein grundlegender Aspekt von Open Government. Gemeint ist eine Praxis, die auf Transparenz, freien Zugang sowie die freie Weiterverbreitung und –verwendung von amtlichen (Roh-) Daten von allgemeinem Interesse zielt. Das können Haushaltsdaten, Statistiken, Karten, Materialien der Parlamente, Ministerien und Behörden, Gerichtsurteile, Gesetze oder andere Dokumente und Informationsträger sein.

Die entsprechenden Daten sollen der Öffentlichkeit möglichst ohne rechtliche Einschränkung, strukturiert und maschinenlesbar zugänglich gemacht werden. Die technologischen Möglichkeiten des Internets sind Grundlage für die umfängliche Ausübung dieser Praxis.

Der Open Data-Ansatz bezieht sich nicht ausschließlich auf die öffentliche Verwaltung. Deshalb wird bei frei zugänglichen Daten von Regierungs- und Verwaltungsstellen auch spezieller von Open Government Data gesprochen. Neben verbesserten (kommerziellen) Serviceleistungen, die sich aus der freien Verarbeitung der Daten für die Bürger/innen ergeben können, erhoffen sich die Open Data-Befürworter/innen vor allem erhöhte Verwaltungstransparenz – und damit eine Stärkung der gesellschaftlichen Kontrollfunktion. Sie weisen auf die Notwendigkeit von Open Data für die Arbeit der Presse und als Mittel gegen Korruption hin. NGOs und Bürger/innen können auf diesem Weg Informationen für ihre (politischen) Tätigkeiten beziehen.

In Deutschland haben sich verschiedene Akteure und Projekte im Handlungsfeld etabliert. So arbeiten beispielsweise das »Government 2.0 Netzwerk Deutschland« und das »Open Knowledge Foundation« daran, das Thema auf die politische Agenda zu setzen.