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Öffentliche Fördermittel

Seite 1: Modellprogramme

Modellprogramme werden von der öffentlichen Hand als Reaktion auf bestimmte gesellschaftliche Entwicklungen aufgelegt. Entsprechend sind sie thematisch um ein klares »Zielpaket« gruppiert und im Regelfall mit einer zeitlichen Begrenzung versehen. Teilweise werden sie ressortübergreifend organisiert, so findet z.B. »Soziale Stadt« unter der Federführung des Bundesverkehrsministeriums statt, beinhaltet aber auch Förderprogramme aus dem BMFSFJ.

Demokratie leben

Das Bundesprogramm »Demokratie leben«  möchte das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und gegen jede Form von Extremismusm stärken.Gefördert werden hierzu Projekte in ganz Deutschland, die sich für ein vielfältiges, respektvolles und gewaltfreies Miteinander einsetzen. Angesprochen werden sollen besonders Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern, Pädagog/innen, lokal einflussreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure sowie Multiplikator/innen.

Das Programm »Demokratie leben« hat drei Umsetzungsschwerpunkte in der aktuellen Förderperiode (2020 bis 2024):

  • Demokratie fördern
  • Vielfalt gestalten
  • Extremismus vorbeugen

Dazu werden unterschiedliche Struktiuen gefördert. Kommunale Partnerschaften, Demokratie-Zentren auf Landesebene, Modellprojekte und Kompetenzzentren.

Mehrgenerationenhäuser

In Mehrgenerationenhäusern steht das Miteinander von Menschen unterschiedlicher Lebensalter im Zentrum.   Dazu werden nachbarschaftliche Netzwerke mit  familiennahen Dienstleistungen und niedrigschwelligen Unterstützungsangebote, Patenschaften sowie regionale Kooperationen mit Unternehmen und Kommunen ausgebaut. Im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017-2020) fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aktuell bundesweit rund 540 Mehrgenerationenhäuser.

Zwei inhaltliche Schwerpunkte, in deren Rahmen die Häuser ihre Angebote bedarfsgerecht und möglichst flexibel gestalten, gibt das Bundesprogramm vor: die Gestaltung des demografischen Wandels (obligatorisch) und die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte (fakultativ). Darüber hinaus werden drei Querschnittsziele verfolgt: Generationenübergreifende Arbeit, Freiwilliges Engagement und   Sozialraumorientierung. Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus wie auch das ab 2021 geplante Anschlussprogramm sind als Fachprogramm ins gesamtdeutsche Fördersystem aufgenommen worden.

Soziale Stadt

Das Programm »Soziale Stadt« ist ein Modellprogramm unter Federführung des »Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat«, an dem sich Bund und Länder in einem festen Verhältnis zueinander beteiligen. Es wurde Initiiert im Jahr 2000. Ziel ist die intensive Förderung von Projekten in »Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf« (darunter zählen allerdings auch ländliche Gebiete). Es sind sowohl Wohnumfeldverbesserungs- und Infrastrukturmaßnahmen als auch Unterstützung bei der Entwicklung sozialer Kommunikation und Kompetenz förderfähig. Koordiniert wird dieses Programm durch die Bundestransferstelle Soziale Stadt, empirica, in Berlin.

Seite 2: Öffentliche Fördermittel

Für die Förderung des Bundes gilt ähnlich wie für die Bundesländer, dass die Förderung im Einzelnen in die fachliche Zuständigkeit unterschiedlicher Ressorts fällt.

Die generelle Zuständigkeit für die Förderung bürgerschaftlichen Engagements liegt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Öffentliche Fördermittel gewährt der Bund jenen gemeinnützigen Organisationen, deren Leistungen nicht durch den Markt gegenfinanziert werden. Diese Finanzierung findet als Zuwendungs- oder Leistungsvertrag statt.

Während beim Zuwendungsvertrag eine Summe oder ein Differenzbetrag bis zu einer bestimmten Höhe quasi als Subvention vereinbart werden, tritt im Leistungsvertrag der Staat als Finanzier bestimmter festgeschriebener und –dotierter Leistungen auf. Einige Tätigkeiten des KJHG und des BSHG finanzieren sich zunehmend über Leistungsverträge.Bei Zuwendungsverträgen ist die Konzentration auf projektorientierte Förderung unübersehbar. Ein Projekt – klar und überschaubar definiert in Bezug auf die Zielsetzung, den Zeitrahmen und die anfallenden Kosten – ist deutlich chancenreicher als Förderanträge, die in diesen drei Charakteristika nur unklare Aussagen treffen.

Die Grundlagen der öffentlichen Förderung regelt – auf Bundesebene – die Bundeshaushaltsordnung (BHO), die z.B. auch die Nachrangigkeit der öffentlichen Förderung nach privater Finanzierung festschreibt. Über die BHO und ihre Nebenbestimmungen werden darüber hinaus häufig auch finanzielle Höchstsätze, Zahlungsmodalitäten usw. festgelegt, an die Zuwendungsgeber und –nehmer gebunden sind. Aufgrund des Föderalismusprinzips in Deutschland tritt der Bund erst nachrangig und nur für bestimmte Projekte als Fördermittelgeber ein. Neben der Vorrangigkeit der kommunalen und / oder landesweiten Förderung wird geprüft, ob das Projekt bundesweit interessant ist. Das trifft zu wenn an einem Projekt mehrere Bundesländer beteiligt sind. Innovative Projekte, bei denen Erfahrungen gemacht und an interessierte Organisationen bundesweit weitergegeben werden können, sind ebenfalls förderungswürdig.

Neben den wiederkehrenden Regelprogrammen legt der Bund auch Finanzierungen für Modellprogramme auf. Sie sind zeitlich begrenzt angelegt und reagieren auf bestimmte Sachverhalte oder Fragestellungen. Meistens werden sie von der Verwaltung ausgeschrieben – teilweise auch ressortübergreifend – sie können aber auch selbst von Projekten angeregt werden.

Teilweise treten statt der Bundesministerien nachgeordnete Einrichtungen (z.B. die Bundeszentrale für politische Bildung oder das Umweltbundesamt) oder vertraglich kooperierende Programmkoordinatoren als Fördermittelgeber auf. Letztliches Vergaberecht verbleibt im Regelfall bei den Ministerien.

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Ansprechpartner

Björn Götz-Lappe

goetz-lappe@mitarbeit.de