Kommunen sind – über Wahlen und Abstimmungen hinaus – für die Bürger/innen der zentrale Ort für politische Teilhabe. Wir stellen die wichtigsten Beteiligungsformen und Mitwirkungsrechte vor.
Alle vier Jahre sind die Bürger/innen zur Bundestags-, alle fünf Jahre zur Landtagswahl aufgerufen. Die Landesgesetze sehen außerdem Volksbegehren, Volksentscheide und das Petitionesrecht vor.
Der EU wird häufig ein Demokratiedefizit unterstellt. Doch auch auf europäischer Ebene ist Beteiligung möglich. Wir stellen u. a. die Europäische Bürgerinitiative und einige Beschwerdeverfahren vor.