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Annen-Medaille
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ehrt Persönlichkeiten, die sich in ehrenamtlichem Einsatz im Bereich der Sozial- oder Familienarbeit besondere Verdienste erworben haben, durch die Verleihung der »Annen-Medaille«. Sie wird in der Regel jährlich einmal durch die zuständige Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verliehen.
Veranstaltet von | Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt | ||||
Reichweite | Sachsen | ||||
Teilnehmende |
Vorschlagsberechtigt sind alle im Freistaat Sachsen im sozialen Bereich tätigen Organisationen und Stellen sowie kommunale Gebietskörperschaften und Kirchen. Vorgeschlagen werden können Einzelpersonen oder Personengruppen, die sich in besonders vorbildlicher Weise, langjährig und uneigennützig in der Sozial- oder Familienarbeit im Freistaat Sachsen engagieren oder engagiert haben. |
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Bewerbungsfrist | 31. Mai 2025 | ||||
Bewerbungskriterien |
In der Auswahl der Auszuzeichnenden sollen die Verschiedenheit und Vielfalt der Betätigungsgebiete und Träger zum Ausdruck kommen. Bei gemeinsamem Engagement können Personengruppen die Auszeichnung erhalten. |
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Preis | Die Annen-Medaille ist aus Meißner Porzellan gefertigt und trägt auf der Vorderseite die Worte »helfen, pflegen, fördern«. Auf der Rückseite sind die Worte »miteinander leben, füreinander da sein« eingeprägt. Die »Annen-Medaille« wird Eigentum des Empfängers. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt. | ||||
Preisverleihung |
Die Verleihung der Annen-Medaille im Herbst findet in Dresden statt. |
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Weitere Informationen |
Die Anregungen zur Ehrung sind bis zum 31. Mai eines jeden Jahres beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales einzureichen. Mit der »Annen-Medaille« können in der Regel bis zu 20 Personen jährlich geehrt werden. |
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Kontakt |
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Link | https://www.ehrenamt.sachsen.de/annen-medaille-6940.html |