Alphabetische Übersicht
Gute Nachbarschaft
Der Wettbewerb »Gute Nachbarschaft« 2025 sucht innovative Projekte zur Förderung der Integration und der Teilhabe in Gebieten mit besonderen sozialen, demografischen sowie integrativen Herausforderungen.
Veranstaltet von | Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung | ||
Reichweite | Niedersachsen | ||
Teilnehmende |
Am Wettbewerb teilnehmen können Städte, Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise, juristische Personen des privaten Rechts, deren Zweck vorrangig nicht auf eine wirtschaftliche Tätigkeit gerichtet ist (z. B. gGmbH, gUG) sowie Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Organisationen und Kammern. |
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Bewerbungsfrist | 03. April 2025 | ||
Bewerbungskriterien |
Der Bewerbungsantrag besteht aus zwei Teilen: a) dem finanziellen Antrag auf Förderung (NBank), und b) der »Inhaltlichen Projektdarstellung« (LAG). Sämtliche Angaben und Unterlagen können online heruntergeladen und ausgefüllt (NBank) bzw. direkt online bearbeitet (LAG) werden. |
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Preis | Die Förderung beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und soll maximal 60.000 Euro im Jahr nicht überschreiten. | ||
Preisverleihung |
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt im Juni durch eine unabhängige Jury. |
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Kontakt |
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Link | https://www.lag-nds.de/blog/auslobung-wettbewerb-gute-nachbarschaft-2025-veroeffentlicht |