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Bundesprogramm »Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen«
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert im Bundesprogramm »Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen« Frauenhäuser und weitere Einrichtungen/ Institutionen, die schutzbedürftigen Frauen helfen
Veranstaltet von | Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) | |||||
Reichweite | bundesweit | |||||
Teilnehmende |
Es können investive Maßnahmen zum Erwerb, zum Aus-, Um- und Neubau sowie zur Sanierung von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder gefördert werden. |
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Bewerbungsfrist | Die Bewerbungsphase endete am 31.03.2021 | |||||
Bewerbungskriterien |
Eine Förderanfrage ist parallel an die in Ihrem Bundesland zuständige Stelle sowie die Bundesservicestelle zu richten. Vollständige Informationen sowie weitere Antragsfrist stehen auf der Veranstalter-Website zum Abruf bereit. |
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Kontakt |
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Link | https://www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de/bundesfoerderprogramm/bundesinvestitionsprogramm/fristen-und-stichtage |