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Bundesprogramm »Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen«

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert im Bundesprogramm »Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen« Frauenhäuser und weitere Einrichtungen/ Institutionen, die schutzbedürftigen Frauen helfen

Veranstaltet von Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Reichweite bundesweit
Teilnehmende

Es können investive Maßnahmen zum Erwerb, zum Aus-, Um- und Neubau sowie zur Sanierung von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder gefördert werden.

Bewerbungsfrist Die Bewerbungsphase endete am 31.03.2021
Bewerbungskriterien

Eine Förderanfrage ist parallel an die in Ihrem Bundesland zuständige Stelle sowie die Bundesservicestelle zu richten. Vollständige Informationen sowie weitere Antragsfrist stehen auf der Veranstalter-Website zum Abruf bereit.

Kontakt
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
50964 Köln
Telefon: 0221 3673-3328
Fax: 0221 3673-53328
gegengewaltanfrauen@bafza.bund.de
Link https://www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de/bundesfoerderprogramm/bundesinvestitionsprogramm/fristen-und-stichtage