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Bundespreis Stadtgrün 2024

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lobt zum dritten Mal den Bundespreis Stadtgrün aus. Für das Jahr 2024 nimmt der Bundespreis die Bedeutung des Stadtgrüns für die Förderung von Gesundheit durch Bewegung und Sport in den Fokus.

Veranstaltet von Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Reichweite bundesweit
Teilnehmende

Der Bundespreis Stadtgrün richtet sich an alle Städte und Gemeinden aller Gemeindegrößenklassen ab 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Deutschland sowie Städte- und Gemeindekooperationen mit einem verbindenden Projekt. Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften, zu denen immer mindestens eine für den öffentlichen Grünraum zuständige Institution einer Kommune gehören muss. Die Federführung der Einreichung übernimmt die einreichende Institution oder Behörde der Kommune. Planungsbüros, Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Vereine, Verbände, Hochschulen und Forschungseinrichtungen etc. können sich in Kooperation mit ihren Kommunen beteiligen. Gemeinde- und länderübergreifende Projekte sind erwünscht. Die federführend einreichende Kommune muss in Deutschland liegen.

Bewerbungsfrist Die Bewerbungsphase endete am 19.02.2024
Bewerbungskriterien

Das diesjährige Ziel des Bundespreises Stadtgrün ist es zu zeigen, wie Kommunen ihr Stadtgrün einsetzen können, um Bewohnerinnen und Bewohner zu mehr Bewegung anzuregen und die gesundheitlichen Auswirkungen des zunehmenden Bewegungsmangels zu reduzieren. Der Fokus des Bundespreises 2024 liegt auf bewegungsfördernden und zugleich multitalentierten Freiräumen, die öffentlich zugänglich sind. Die Räume sollen unterschiedlichen Ansprüchen wie Naherholung, sozialer Begegnung, Sport, Spiel- und Freizeitnutzung sowie klimatischen und ökologischen Funktionen gerecht werden und möglichst viele Bevölkerungsgruppen ansprechen und integrieren.

Preis Der Bundespreis Stadtgrün ist mit einem Preisgeld von insgesamt bis zu 100.000 Euro (brutto) dotiert, vorbehaltlich der im Bundeshaushalt 2024 zur Verfügung stehenden Mittel. Die Preise werden anteilig vergeben. Die Jury entscheidet über die Verteilung der Preise und Anerkennungen. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.
Preisverleihung

Herbst 2024

Kontakt
steg Hamburg mbH
Wettbewerbsbüro
bundespreis-stadtgruen@steg-hamburg.de
Link https://bundespreis-stadtgruen.de/startseite/wettbewerb/