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Bundesteilhabepreis

Zum sechsten Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Bundesteilhabepreis aus. Der Preis hat in jedem Jahr einen anderen Schwerpunkt. In diesem Jahr geht es um das Thema »DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit«.

Veranstaltet von Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Reichweite bundesweit
Teilnehmende

Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2025 sind Akteurinnen und Akteure, die in den Bereichen Bildung und Arbeit digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen schaffen. Zur Bildung zählen die frühkindliche, schulische und hochschulische Bildung, alle Formen der formalen und non-formalen Bildung (z. B. Kinder- und Jugendarbeit, Ehrenamts-Arbeit) sowie der weiterführenden Bildung und des lebenslangen Lernens.

Bewerbungsfrist Die Bewerbungsphase endete am 20.12.2024
Bewerbungskriterien

Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis, Modellprojekte und Lösungen zur umfassenden digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, die das (gemeinsame) Lernen und Arbeiten ermöglichen.

Preis Das BMAS dotiert den Bundesteilhabepreis jährlich mit insgesamt 17.500 Euro. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Preis), 5.000 Euro (2. Preis) und 2.500 Euro (3. Preis).
Preisverleihung

Die Preisverleihung findet im 2. Quartal 2025 in Berlin statt. Die Urkunden und das Preisgeld werden durch die Leitung des BMAS überreicht.

Kontakt
Bundesfachstelle Barrierefreiheit
bundesteilhabepreis@bmas.bund.de
Link https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Initiative-Sozialraum-Inklusiv/Bundesteilhabepreis/Bundesteilhabepreis-2025/Bundesteilhabepreis-2025_node.html