Neues Zuwendungsempfängerregister online

Seit dem 31. Januar 2024 ist das neue Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) online. Es führt alle steuerbegünstigten Körperschaften, Personenvereinigungen sowie Vermögensmassen. Hierzu gehören beispielsweise Stiftungen und Vereine aus Deutschland sowie dem EU-Ausland. Das öffentlich einsehbare Register listet unter anderem Adressen der Organisationen und Informationen zu den steuerbegünstigten Zwecken. Die zugehörigen Daten wurden zuvor von den zuständigen Finanzämtern an das BZSt übermittelt. Spendenwillige können über das Register die Zielsetzung von Akteuren recherchieren sowie deren Gemeinnützigkeitsstatus prüfen.

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