Corona-Pandemie: Sonderregelungen für Vereine laufen aus

Um die Handlungsfähigkeit von zivilgesellschaftlichen Vereinen während der Pandemie aufrechtzuerhalten, hat der Deutsche Bundestag im Frühjahr 2020 sogenannte Corona-Sonderregelungen beschlossen. Sie betreffen beispielsweise die Amtszeit von Vorständen, die Durchführung von Mitgliederversammlungen und die Anforderungen an schriftliche Beschlussfassungen. Zum 1. September 2022 laufen diese Regelungen nun aus. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat aus diesem Anlass auf einer Sonderseite zusammengestellt, was ab September gilt und welche Schritte Vereine nun unternehmen müssen.

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