Broschüre: Beteiligungsrechte im Umweltschutz

Die Aarhus-Konvention hat das Ziel, die Beteiligung der Zivilgesellschaft im Umweltschutz zu erleichtern. Bürgerinnen und Bürger sollen sich einfacher für den Schutz der Umwelt engagieren können. Dazu spricht dieses internationale Umweltabkommen der Öffentlichkeit beim Zugang zu Umweltinformationen, bei der Beteiligung an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen und bei der Überprüfung staatlichen Handelns durch Gerichte besondere Rechte zu. Die Broschüre des Umweltbundesamtes erläutert, welche Rechte Bürgerinnen und Bürger konkret haben und wie sie diese wahrnehmen können. Sie ermuntert dazu, für den Schutz der Umwelt aktiv zu werden und sich in öffentliche Entscheidungen einzumischen.

Die Broschüre zum Download (PDF)

Glossar

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  • Bürgerbegehren
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  • Zivilgesellschaft
     

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