Vereinsarbeit: EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die Europäische Union hat die Regeln für das Erheben und Speichern persönlicher Daten geändert. Die neue EU-Datenschutzverordnung (DS-GVO) wird am 25. Mai 2018 wirksam. Bis dahin haben Vereine und Verbände noch Zeit ihre Mitgliederverwaltung, Datenbanken und Websites anzupassen. Es wird künftig noch wichtiger, jede Verarbeitung personenbezogener Daten zu dokumentieren, egal ob Spenderdatenbank oder Personaldaten. Betroffene müssen zudem umfassender über die Speicherung ihrer Daten informiert werden, etwa bei der Eingabe von Daten in ein Spendenformular. Und: Personenbezogene Daten sind durch zusätzliche Maßnahmen vor Missbrauch und Diebstahl zu schützen. Organisationen benötigen ein Konzept für das Löschen nicht mehr benötigter Daten. Für die Vereinsarbeit hat der baden-württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz eine aktuelle Broschüre zum  Umgang mit personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Die Broschüre im Wortlaut (PDF)

Weitere Informationen

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar