Sozialer Menschenrechtspreis

Die Eberhard-Schultz-Stiftung zeichnet Einzelpersonen, Vereine, Projekte, Organisationen oder Unternehmen für ihren Einsatz für soziale Menschenrechte aus. Kriterien für die Vergabe des Sozialen Menschenrechtspreises sind nachweisbare Aktivitäten im Sinne des Stiftungsziels – wie die Unterstützung bei der Entwicklung eines Bewusstseins für die sozialen Menschenrechte. Insbesondere sollen Projekte und Vereine gefördert werden, die über die Bedeutung der sozialen Menschenrechte für eine demokratische und gerechte globale Wirtschafts- und Sozialordnung und die Notwendigkeit der Verankerung sozialer Menschenrechte als einklagbarer Individualanspruch informieren. Ebenso soll der Einsatz für die aktuelle Verwirklichung der Sozialen Menschenrechte in Deutschland, der EU und der Türkei unterstützt werden. Die Verleihung des Preises erfolgt in einer öffentlichen Veranstaltung in Berlin. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Bewerbungsschluss ist der 8. September 2017.

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