Europäische Bürgerinitiative: TTIP-Nichtzulassung war rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EuG) hat der Klage europäischer Organisationen gegen die Nichtzulassung der Bürgerinitiative »Stop TTIP« stattgegeben und damit den Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt: Laut Urteil stellt die Europäische Bürgerinitiative (EBI) keine unzulässige Einmischung in den Gang des Gesetzgebungsverfahrens dar, sondern löst zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte aus. Mitte 2014 hatte das europäische Bündnis bei der EU-Kommission die Registrierung einer Europäischen Bürgerinitiative beantragt. Die Initiative forderte, das Verhandlungsmandat für TTIP aufzuheben und CETA nicht abzuschließen. Die Europäische Kommission verweigerte jedoch die Zulassung der Bürgerinitiative. Sie berief sich dabei auf zwei Hauptargumente: Das Verhandlungsmandat zu TTIP sei ein interner Vorbereitungsakt und kein Rechtsakt mit Wirkung auf die Bürgerinnen und Bürger. Außerdem könne eine EBI nur positiv formuliert werden, also darauf hinwirken, einen Rechtsakt zu erlassen, nicht aber einen solchen zu unterlassen. Daraufhin reichte das »Stop TTIP«-Bündnis beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Klage ein. Das Urteil des EuG kann nun als Grundsatzurteil verstanden werden, das eine rechtliche Beschneidung des Beteiligungsintstruments EBI verhindert.

Weitere Informationen

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar