EU: Transparenzregister überarbeitet

2011 richteten das Europäische Parlament und die Europäische Kommission erstmals ein sog. Transparenzregister ein. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Registrierungssystem für Interessenvertreter, die unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf den Entscheidungsprozess in der EU nehmen möchten. Eine neue Version des Registers, die seit Ende Januar 2015 online verfügbar ist, umfasst nun klarere Definitionen sowie detailliertere Bestimmungen zu den einzelnen Tätigkeiten der Lobby-Gruppen. So sind beispielsweise alle registrierten Organisationen und Einzelpersonen verpflichtet, die geschätzten Kosten ihrer Lobby-Aktivitäten anzugeben. Weiterhin ungeklärt bleibt jedoch die Frage nach der Einführung eines verbindlichen Registers. Die Eintragung in das Register ist nach wie vor freiwillig. Trotz mehr als 8.200 Einträgen sind bedeutende Akteure darin bisher nicht vertreten. Die nächste Überarbeitung des Transparenz-Registers ist für 2017 vorgesehen.

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