Baden-Württemberg: Gesetzentwurf zur Bürgerbeteiligung im Online-Dialog

Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg sollen künftig leichter selbst über Angelegenheiten ihrer Gemeinde entscheiden können. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung kann auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg bis zum 27. März 2015 eingesehen und diskutiert werden. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Elemente der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene zu stärken und bürgerfreundlicher zu gestalten. Bei Bürgerbegehren soll beispielsweise das Unterschriftenquorum auf sieben Prozent sowie bei Bürgerentscheiden das Zustimmungsquorum auf 20 Prozent gesenkt werden. Jugendgemeinderäte erhalten ein verbindliches Antrags- und Rederecht im Gemeinderat. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger werden ebenfalls stärker in Entscheidungen vor Ort eingebunden. Die Arbeit in den kommunalen Gremien soll durch öffentliche Vorberatungen in Ausschüssen und erweiterten Veröffentlichungen im Internet transparenter werden. Das Innenministerium wird zu den eingegangenen Kommentaren nach Abschluss der Kommentierungsphase eine gesammelte Stellungnahme auf dem Beteiligungsportal veröffentlichen.

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