Inklusion und UN-Behindertenrechtskonvention

Der Begriff Inklusion hat im gesellschafts- und sozialpolitischen Diskurs in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Der Inklusionsbegriff wird auf allen politischen Ebenen als normative Leitidee gebraucht, er steht für eine menschenrechtlich begründete Vorstellung des gerechteren gesellschaftlichen Zusammenlebens in Verschiedenheit und eröffnet gleichzeitig Chancen für eine Mobilisierung zu politischem Handeln. Dr. Johannes Schädler, Geschäftsführer des Zentrums für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen, skizziert in seinem Gastbeitrag am Beispiel des Umgangs mit der UN-Behindertenrechtskonvention die Gefahr des »interessegeleiteten Missbrauchs«, die dem Begriff trotz oder gerade wegen seiner gestiegenen Bedeutung innewohnt.

Glossar

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