Vor diesem Hintergrund hat die Kampagne im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 sieben Wahlprüfsteine verabschiedet. An erster Stelle wird darin die Aufnahme eines grundsätzlichen Rüstungsexportverbots ins Grundgesetz gefordert. Auch soll nach dem Willen der mehr als einhundert NGOs, die sich im Rahmen der Kampagne zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen haben, in Zukunft darauf verzichtet werden, Rüstungsexporte in Spannungsgebiete oder an menschenrechtsverletzende Staaten auszuliefern. Nach Angaben der Kampagne haben in der Vergangenheit zahlreiche Empfängerländer deutscher Kriegswaffen und Rüstungsgüter schwere Menschenrechtsverletzungen verübt. Die Initiative setzt sich auch für ein Exportverbot von sog. Kleinwaffen – Maschinenpistolen oder Gewehren – ein; auch beim Export dieser Waffengattungen liegt die Bundesrepublik weltweit an dritter Stelle, wie das Aktionsbündnis kritisiert. Nicht zuletzt mahnen die in der Kampagne vertretenen Initiativen eine höhere Transparenz beim Waffenhandel an. So soll die Exekutive zukünftig verpflichtet werden, zeitnah die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über Rüstungsexporte zu informieren. Zudem soll der Bundestag ein Vetorecht erhalten. Vorgeschlagen wird auch die Einführung von transparenten Rüstungsexportberichten, die – wie in Großbritannien – quartalsweise veröffentlicht werden müssen.
Mehr Informationen