Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen

Die beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelte Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert in einer aktuellen Stellungnahme das Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen bei der Bundestagswahl 2013. Das aktive und passive Wahlrecht wird bislang Menschen verweigert, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde, oder die im Rahmen eines Maßregelvollzugs in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Die Monitoringstelle sieht menschenrechtlich einen dringenden Handlungsbedarf, da einige gesetzliche Paragrafen von Bundeswahlgesetz und Europawahlgesetz nicht in Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehen. Im europäischen Vergleich ist Deutschland auf dem Weg zu einem »inklusiven Wahlrecht« weiter zurück als andere Staaten.

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