Die Initiatoren der Bürgerklage kritisieren, dass es im Nachgang zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 nicht gelungen ist, die Novelle des Wahlrechts auf eine breite, parteiübergreifende parlamentarische Mehrheit zu stützen. Sie sind sicher, dass die nun von der schwarz-gelben Koalition beschlossenen Änderungen weiterhin gegen die verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätze der Unmittelbarkeit und der Gleichheit und gegen rechtsstaatliche Prinzipien der Widerspruchsfreiheit und Normenklarheit verstoßen. Insbesondere habe der vorgelegte Entwurf nicht zur Korrektur des vom Bundesverfassungsgericht gerügten negativen Stimmengewichts und zur Abschaffung der Überhangmandate geführt.
Den Mechanismus des negativen Stimmgewichts hat das Bundesverfassungsgericht 2008 für verfassungswidrig erklärt, da die Gleichheit der Wahl verletzt wird und für den Wählenden die Wirkung seiner Stimmabgabe nicht eindeutig vorhersehbar ist. Die Überhangmandate selbst waren dabei nicht unmittelbar Gegenstand des Verfahrens, allerdings würde das negative Stimmgewicht ohne Überhangmandate nicht mehr auftreten. Das Gericht setzte dem Bundestag eine Frist bis zum 30. Juni 2011, um das Bundeswahlgesetz verfassungskonform zu gestalten.