Europäische Bürgerinitiative

Im Dezember 2010 hat das Europaparlament in Brüssel die Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative (EBI) erlassen. Ab 2012 haben die Menschen in Europa dann die Möglichkeit, die EU-Kommission zu bitten, in ihrem Sinne aktiv zu werden. Der Verein Mehr Demokratie stellt die Stärken und Schwächen des jetzt festgelegten Verfahrens vor.

Mit dem Vertrag von Lissabon hat sich die Europäische Union eine erste Regelung zur partizipativen Demokratie formuliert. Die »Europäische Bürgerinitiative (Kurz EBI)« ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern unterschiedlicher Staaten, sich gemeinsam für ein Anliegen einzusetzen. Mit 1 Million Unterschriften aus einer signifikanten Zahl von Mitgliedsstaaten kann die Europäische Kommission aufgefordert werden, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen. Am 15.12. hat das Europäische Parlament eine Verordnung zur Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative beschlossen, nachdem dies zuvor bereits der EU-Ministerrat und die EU-Kommission getan hatten. Mehr Demokratie analysiert die Verordnung und markiert positive Aspekte sowie Schwachstellen.

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