Volksentscheids-Ranking 2010

Die Voraussetzungen und Kriterien für direkte Demokratieverfahren wie Bürgerbegehren und Volksbegehren sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Dementsprechend ist auch die Praxis und Häufigkeit der Verfahren in den Bundesländern unterschiedlich. Wo finden die meisten Volksbegehren statt?

Der Verein Mehr Demokratie hat Ende September das Volksentscheids-Ranking 2010 vorgestellt. Das Ranking vergleicht die gesetzlichen Regelungen der Bundesländer für Bürgerbegehren (kommunale Ebene) und Volksbegehren (Landesebene). Neuer Spitzenreiter des Volksentscheids-Rankings ist Hamburg, gefolgt von Berlin. Schlusslicht ist das Saarland. Größter Gewinner des aktuellen Rankings ist Thüringen, das sich durch umfassende Reformen auf kommunaler Ebene auf Platz 4 verbessern konnte. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind auch bei der direktdemokratischen Praxis erheblich. In zehn der 16 Bundesländer gab es noch nie einen Volksentscheid, Bayern und Hamburg erlebten hingegen bereits jeweils sechs Volksentscheide. Auch bei Bürgerbegehren weisen die Bundesländer starke Unterschiede auf. So verzeichnet Bayern rund 40 Prozent aller direktdemokratischen Verfahren auf kommunaler Ebene. Seit der Einführung 1995 wurden dort 1.759 Initiativen neu gestartet, die zu 995 Bürgerentscheiden führten. Zum Vergleich: Im Saarland gab es seit der Einführung 1997 gerade einmal 14 Bürgerbegehren.

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