Kommunale Teilhabeplanung als Möglichkeit der Partizipation

Teilhabe ist zu einem Schlüsselbegriff zum Verständnis von Behinderung geworden. Insgesamt betrachtet zeigt sich jedoch ein deutliches Spannungsverhältnis zwischen den auf Vermeidung von Benachteiligung zielenden Vorschriften von Gleichstellungsgesetzen und der trotz anders lautender Zielsetzung erfolgenden sozialen Ausgrenzung durch sozialpolitische Maßnahmen. Die im Bürgerrechtsdiskurs kritisierte Zuschreibung einer Behinderung als stigmatisierendes Defizit ist gleichzeitig die Grundlage für den Verweis auf ein System von Hilfen, das die Betroffenen beispielsweise aus regulären Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, aus dem Arbeitsmarkt, vom Wohnungsmarkt und aus anderen Bereichen gesellschaftlicher Teilhabe ausgrenzt. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens ist auch eine nachhaltige Veränderung der kommunalen Teilhabeplanung notwendig. Dr. Albrecht Rohrmann, Professor für Sozialpädagogik an der Universität Siegen, skizziert in seinem Gastbeitrag die Grundbedingungen einer veränderten und auf Inklusion abzielenden kommunalen Teilhabeplanung und zeigt, wie die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an diesem Prozess gestaltet werden kann.

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