Die UN-Behindertenrechtskonvention

Der Zuspruch zur im Dezember 2006 verabschiedeten »UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen« ist enorm. Die breite internationale Anerkennung dieses Vertrages übersteigt alle Erwartungen. Auch Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention und das dazu gehörige Fakultativprotokoll ohne Einschränkung angenommen, seit etwa einem Jahr bildet die Konvention damit die verbindliche Grundlage für die deutsche Behindertenpolitik. Die UN-Behindertenrechtskonvention stärkt die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen, ihr Ziel ist das Empowerment der in der und von der Gesellschaft behinderten Menschen. Die UN-Behindertenrechtskonvention trifft Aussagen zu allen Lebensbereichen, beispielsweise zu Bildung, Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Familie, Freizeit, Kultur, Freiheit und Sicherheit der Person, Meinungsfreiheit sowie politischer Teilhabe. Für all diese Bereiche fordert sie die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Dr. Valentin Aichele, Leiter der beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelten nationalen Monitoring-Stelle für die UN-Konvention, stellt in seinem Gastbeitrag überblicksartig Inhalt und Umsetzung der Konvention vor und beschreibt die Aufgaben der unabhängigen Monitoring-Stelle: sie wird vor allem auf die Rechte der behinderten Menschen achten, die im politischen Diskurs keine Stimme haben.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
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  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

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