Die Aarhus-Konvention als Keimzelle für Beteiligung

Die 1998 in der dänischen Stadt Aarhus verabschiedete sog. Aarhus-Konvention ist die erste völkerrechtliche Vereinbarung, die jeder Person (Beteiligungs-) Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Die Aarhus-Konvention besteht aus drei wichtigen Säulen: Zugang zu Umweltinformationen, Zugang zu Beteiligung an Verwaltungsverfahren sowie dem Zugang zu Gerichten. Sie sieht darüber hinaus jedoch auch die Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltbezogenen Plänen, Programmen und Politiken vor. Michael Zschiesche, Leiter des Fachgebietes Umweltrecht und Bürgerbeteiligung beim Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU), zeigt in seinem Gastbeitrag das bürgerbeteiligende Potenzial der Konvention auf. Obwohl durch die unzureichende Umsetzung der Konvention in der Bundesrepublik Deutschland die Sanktionsgewalt der Zivilgesellschaft noch äußerst eingeschränkt ist, stellt die Konvention gleichwohl einen wichtigen Baustein im Umweltvölkerrecht dar, der weltweit Mindeststandards im Umweltschutz sichern hilft. Die Konvention unterstreicht, dass es zu rechtsstaatlicher Kontrolle durch Dritte in Verwaltungsverfahren häufig keine Alternative gibt, um das Vollzugsdefizit im Umweltschutz wirksam begrenzen zu können.

Glossar

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