Partizipationsbereiche und Beteiligungsrechte in der stationären Erziehungshilfe

Das Stichwort »Beteiligung« wird von Fachkräften der Jugendhilfe häufig mit positiven Assoziationen verbunden. Zahlreiche Studien belegen jedoch, dass die Umsetzung von Partizipation in der Heimerziehung mit teilweise erheblichen Unsicherheiten verbunden ist. Obwohl rechtliche Vorschriften Beteiligung (allgemein) einfordern, liegt die Umsetzung von Partizipation im Verantwortungsbereich des jeweiligen Trägers der Jugendhilfe. Nicht selten führt dies dazu, dass den Kindern und Jugendlichen mögliche Beteiligungsrechte verwehrt bleiben. Steffen Beyer, Sozialcoach bei der Volkswagen AG in Wolfsburg, hat im Rahmen einer Evaluationsstudie die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen des Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) Leipzig untersucht. Er stellt in seinem Gastbeitrag die Grundzüge der Studie vor. Die vollständige Arbeit steht zudem online zum Abruf  bereit.

 

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