Rechtliche Definition: Freiwillige aller Generationen

Der Deutsche Bundestag hat das »Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen« beschlossen. Damit werden auch Teilnehmer/innen der Freiwilligendienste aller Generationen in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen und eine Lücke im Versicherungsschutz von Engagierten geschlossen. In diesem Zuge kommt es aber auch zum ersten Mal zu einer gesetzlichen Definition der neuen Engagementform. In dem Gesetz werden die Rahmenbedingungen, die diese gemeinwohlorientierten Dienste strukturieren, festgeschrieben. Unter anderem werden eine wöchentliche Mindeststundenzahl von 8 und eine Mindestdauer von 6 Monaten genannt.

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