Gender Budgeting im Beteiligungshaushalt

Der 1999 geschlossene Vertrag von Amsterdam verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, Gender Mainstreaming in allen relevanten Politikbereichen – und damit auch in der Haushaltspolitik – umzusetzen. Im Rahmen eines kommunalen Beteiligungshaushalts kann diese Vorgabe durch die Strategie des sog. Gender Budgeting erreicht werden. Gender Budgeting schafft geschlechterdifferenzierte Kostentransparenz und zielt auf die Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern. Dr. Christine Färber, Professorin an der HAW Hamburg und Autorin der für die Bundesregierung erstellten Machbarkeitsstudie Gender Budgeting, zeigt in ihrem Gastbeitrag auf, wie es Kommunalverwaltungen gelingen kann, für die Bürgerinnen und Bürger im Beteiligungsverfahren Informationen über die finanzrelevanten Geschlechterverhältnisse bereitzustellen und so Gender Budgeting mit dem Beteiligungshaushalt zusammenzubringen. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, das Beteiligungsverfahren so auszugestalten, dass es Frauen die gleichen Beteiligungsmöglichkeiten bietet wie Männern.

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