Reform der Pflegeversicherung stärkt Ehrenamtliche

Die Reform der Pflegeversicherung hat die letzten parlamentarischen Hürden genommen und ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten. Damit kommen einige Belastungen auf die Betroffenen zu, aber auch manche Verbesserungen. Neben den finanziellen Aspekten wie der Dynamisierung und der Ausweitung der Leistungen für Demenzkranke begrüßt die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) vor allem die beabsichtigte Stärkung und bessere Einbeziehung der Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten. Die Reform sieht vor, dass in zugelassenen Pflegeeinrichtungen beispielsweise vorbereitende und begleitende Schulungen, Kosten für Organisation und Planung und sonstige Eigenaufwendungen der Ehrenamtlichen zu finanzieren. Die Aufwendungen hierfür sind künftig bei den Vereinbarungen über die Pflegesätze in stationären und ambulanten Einrichtungen berücksichtigungsfähig.

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