Neuregelungen des Gemeinnützigkeitsrechts

Zum 10. Oktober 2007 wurde endgültig das »Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements« verabschiedet. Es vereinheitlicht die steuer- bzw. spendenrechtliche Behandlung gemeinnütziger Tätigkeiten und schafft höhere Freigrenzen und Freibeträge. Es definiert aber auch einen zunächst abgeschlossenen Katalog gemeinnütziger Zwecke.
Der größte Teil der Gesetzesänderungen tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft.
Im Wegweiser Bürgergesellschaft bietet die Praxishilfe »Arbeit im Verein« einen Überblick und detaillierte Informationen zur Neuregelung.

Zur <link praxishilfen arbeit-im-verein neuregelungen external-link-new-window>Übersicht der Neuregelungen

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar