Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

Der Deutsche Bundestag debattiert und entscheidet am 09.11.2007 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung. Mit dem geplanten Gesetz setzt die Bundesrepublik eine EU-Richtlinie zur sog. Vorratsdatenspeicherung um. Das geplante Gesetz verpflichtet alle Telekommunikationsunternehmen, die Verkehrsdaten ihrer Kunden verdachtsunabhängig für sechs Monate zu speichern. Gegen diese Pläne protestiert seit Monaten u.a. ein breites Bündnis von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Netzaktivisten, die sich im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) zusammengeschlossen haben. Der Arbeitskreis hat bereits angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Aktuell ruft der Arbeitskreis Betreiber von Webseiten dazu auf, aus Protest gegen die zu erwartende Entscheidung ihre Webseiten zu verhüllen.

Informationen zum AK Vorratsdatenspeicherung

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