Generationengerechtigkeit

Im November 2006 haben 100 Abegeordnete einen Antrag für eine Klausel für mehr Generationengerechtigkeit im Grundgesetz eingebracht. Durch einen neuen Artikel 20b soll der Staat verpflichtet werden, die Interessen künftiger Generationen besser zu schützen. Der Text lautet: »Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen zu schützen.«

Dieser Antrag wird 2007 in verschiedenen Lesungen diskutiert werden. Um die Diskussion zu intensivieren, ruft die »Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen« (SRzG) dazu auf, sich an die Abgeordneten direkt zu wenden.

Die SRzG, die sich seit drei Jahren für eine solche Grundgesetzänderung einsetzt, hat ihre Forderungen auf der ihrer Website dokumentiert.

http://www.srzg.de/ndeutsch/indndt.htm

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