Informationsfreiheitsgesetz

Anfang Juni 2005 hat der Bundestag ein neues Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes verabschiedet. Mit diesem sogenannten »Informationsfreiheitsgesetz« erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit – abgesehen von einer Reihe von Ausnahmen –, Akten der Bundesverwaltung einzusehen und bei Bundesbehörden vorliegende Informationen abzufragen. Mit diesem Gesetz sollen staatliche Institutionen offener für die Kontrolle durch die BürgerInnen werden, um so auch Korruption und Amtsmissbrauch zu verhindern. Bisher existieren solche gesetzlichen Grundlagen in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Unklar ist allerdings, ob das Gesetz den Bundesrat passieren wird.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/60255

Ein Informationsfreiheitsgesetz wurde seit geraumer Zeit von einem breiten zivilgesellschaftlichen Aktionsbündnis gefordert. Von diesem Aktionsbündnis liegt auf der homepage der Humanistischen Union eine gemeinsame Presseerklärung vor:

http://www.humanistische-union.de/index.php

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