Neues Gesetz Freiwilligendienste

Der Deutsche Bundestag hat am 22.03. in dritter Lesung das »Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und anderer Gesetze« verabschiedet. Es erweitert die Möglichkeiten für junge Menschen, Freiwilligendienste zu absolvieren. Das freiwillige soziale Jahr und das freiwillige ökologische Jahr werden ausgebaut und können künftig auch an Stelle des Zivildienstes geleistet werden.

Mit der Novellierung dieser Gesetze zum Freiwilligendienst sind folgende Neuerungen verbunden:

Die Dauer der freiwilligen Dienste wird flexibilisiert. Sie beträgt zwischen 6 und 18 Monaten; die Regelzeit beträgt 12 Monate.

Allein die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, nicht ein Mindestalter, ist künftig Voraussetzung. Damit wird der freiwillige Dienst für Haupt- und Realschülerinnen und -schüler attraktiver.

Die Einsatzfelder im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres werden erweitert. Ein freiwilliger Dienst kann künftig etwa auch im kulturellen Bereich - z.B. Bibliotheken, Musikinitiativen oder Museen - und in der Jugendarbeit im Sport geleistet werden.

Die Einsatzmöglichkeiten werden auf das außereuropäische Ausland ausgedehnt.

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können anstelle des Zivildienstes einen 12-monatigen freiwilligen Dienst bei einem anerkannten Träger leisten. Die Änderungen im Zivildienstgesetz sollen am 1. August 2002 in Kraft treten.

Das freiwillige soziale Jahr und das freiwillige ökologische Jahr werden jährlich von rund 13.200 jungen Menschen genutzt. Das Gesetz soll nach Bestätigung durch den Bundesrat im Juni in Kraft treten.

Glossar

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