Die rot-grüne Koalition stellte vergangene Woche einen Gesetzentwurf zur
Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid im Bund
vor. Der Entwurf soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet
werden. Wegen des verfassungsändernden Charakters des Gesetzes ist eine
Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich und damit die Zustimmung
der CDU. Die Eckpunkte des Gesetzentwurfes:
1. Mit 400.000 Unterschriften kann eine Volksinitiative eingeleitet
werden. Damit wird der Bundestag verpflichtet, sich mit dem Anliegen der
Volksinitiative zu befassen.
2. Für die Einleitung eines Volksentscheids ist ein Volksbegehren
erforderlich, dass von 5 Prozent der Wahlberechtigten (ca. drei
Millionen) in acht Monaten unterzeichnet werden muss.
3. Für den abschliessenden Volksentscheid fordert Rot-Grün eine
Mindestbeteiligung von 20 Prozent der Wahlberechtigten. Bei
Verfassungsänderungen müssen sich mindestens 40 Prozent beteiligen und
Zweidrittel der Wähler zustimmen. Ausserdem muss bei Gesetzen, die die
Länder betreffen, eine Mehrheit der Bundesländer gemäss ihres
Stimmenanteils im Bundesrat erreicht werden.
4. Rot-Grün will bestimmte Themen vom Volksentscheid aus- schliessen:
U.a. die Todesstrafe, Steuern und Diäten. Das Bündnis "Menschen für
Volksabstimmung", dem 81 Verbände angehören, begrüsste den Vorstoss. "In
einigen Punkten - etwa in der ausdrücklichen Zulassung finanzwirksamer
Volksinitiativen - ist der Gesetzentwurf von SPD und Grünen erfreulich
bürgernah. An anderen Stellen macht die Koalition leider die gleichen
Fehler, die wir schon aus den Bundesländern kennen. So kommt pro
Bundesland nur alle 43 Jahre eine Volks- abstimmung zustande. Schuld
sind die hohen Hürden. Das ist für die Bürger frustrierend und darf sich
deshalb im Bund nicht wiederholen. Hier besteht noch Diskussionsbedarf",
so kommentiert "Mehr Demokratie" e.V. die neueste Entwicklung. Das
Bündnis "Menschen für Volksabstimmung" stellt umfassende Informationen
zur Verfügung: http://www.mehr-demokratie.de/bu/va/index.htm