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Inklusion
Inklusion bezeichnet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, unabhängig einer Behinderung, des Geschlechts, sozialer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, politische Anschauung oder Glaubens.

Inklusion bezeichnet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, unabhängig einer Behinderung, des Geschlechts, sozialer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, politische Anschauung oder Glaubens. Seit 2009 ist Inklusion ein - in der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbartes - Menschenrecht und zudem auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Art. 3 verankert. Um inklusive Teilhabe für alle zu ermöglichen müssen Einstellungen, Strukturen und Prozesse so verändert werden, dass jede/r von Anfang an teilhaben kann. Hiermit grenzt sich Inklusion deutlich von den Begriffen Integration und Empowerment ab, wo der Schwerpunkt auf die Befähigung des Individuums selbst zur Teilhabe liegt. Inklusion ist keine Aufgabe Einzelner, sondern aller in einer Gesellschaft lebenden Bürgerinnen und Bürger. Demzufolge sind auch das Bürgerschaftliches Engagement und die politische Beteiligung wichtige Schnittstellen, die Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe ermöglichen und Inklusion im Alltag erlebbar machen.

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