Glossar
- Ehrenamt
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Der Begriff Ehrenamt bezeichnet ein freiwilliges, formalisiertes, verbindliches und andauerndes Engagement durch die Übernahme eines Amts, das ohne Entgelt und oft neben einer Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Als Ehrenamt gilt das klassische, auf das Gemeinwohl gerichtete Engagement in Verbänden und Vereinen, in politischen, gesellschaftlichen und kirchlichen Gremien sowie die Ämter der Schöffen, Betreuer und Bewährungshelfer.