Glossar
- Volksentscheid
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Der Begriff Volksentscheid bezeichnet die direkte Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine bundes- oder landespolitische Sachfrage. Synonym wird vielfach der Begriff »Volksabstimmung« verwendet.
In Deutschland sieht das Grundgesetz den Volksentscheid auf Bundesebene nur bei einer Neugliederung von Bundesländern vor. In den Bundesländern selber gibt es aber bei vielen Fragen die Möglichkeit des Volksentscheids. Bei einem Volksentscheid entscheiden die stimmberechtigten Bürger/innen in einer Abstimmung über bestimmte Sachfragen (in den Bundesländern meist im Bereich Bildungspolitik, Demokratie/Staatsorganisation, Infrastruktur). Weitere Begriffe für Volksentscheide sind meist definiert über die Einleitungsart: Während etwa ein Plebiszit von einem Staatsorgan ausgelöst wird (z.B. Präsident) und oft einen suggestiven Charakter aufweist, wird der Begriff Referendum zumeist für obligatorisch stattfindende Volksentscheide (z.B. zu Verfassungen) oder volksinitiierte Abstimmungen (fakultatives Referendum) verwendet.