Glossar
- Partizipation
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Der Begriff Partizipation meint in einem engeren politischen Sinne die Einbindung von Individuen und Organisationen in öffentliche Entscheidungs- und Willenbildungsprozesse.
Der Begriff Partizipation (von lat. particeps: an etwas teilnehmend) wird im allgemeinen Sprachgebrauch und in der Wissenschaft in unterschiedlichen Kontexten verwendet. Grundsätzlich bedeutet Partizipation oder Teilhabe, am Leben in der Gesellschaft oder auch am Arbeitsleben teilnehmen zu können. In einem engeren politischen Sinne meint Partizipation die Einbindung von Individuen und Organisationen (sog. Stakeholdern) in öffentliche Entscheidungs- und Willenbildungsprozesse. Darunter fallen beispielsweise alle Verhaltensweisen von Bürgerinnen und Bürgern, die allein oder in einer Gruppe Einfluss auf politische Entscheidungen auf allen Ebenen des politischen Systems ausüben wollen. Zur Idee der aktiven Bürgergesellschaft gehört also die Einmischung in und die Mitgestaltung von politischen Entscheidungsprozessen unmittelbar dazu. Politische Partizipation und Teilhabe kann durch unterschiedliche Modelle und Methoden sichergestellt werden. Dabei werden verfasste (gesetzlich garantierte und geregelte) von nicht verfassten (gesetzlich nicht garantierte und ungeregelte) Formen der Partizipation unterschieden.