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Direkte Demokratie
Direkte Demokratie bezeichnet eine demokratische Herrschaftsform, bei der politische (Sach-)Entscheidungen unmittelbar vom Volk in Abstimmungen getroffen werden.

Direktdemokratische Entscheidungen können prinzipiell sowohl von den Bürgerinnen und Bürgern als auch von den Parlamenten initiiert werden. In Deutschland ist die Direktdemokratie auf Kommunal- und Landesebene weit verbreitet (Bürger- bzw. Volksentscheide). Eine bundesweite Volksabstimmung ist lediglich bei der Neuordnung des Bundesgebietes vorgesehen. Direktwahlen von Amtsträgern (z. B. Bürgermeistern oder Regierungschefs) gehören nicht zur direkten, sondern zur repräsentativen Demokratie.

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