Glossar


Bürgerbegehren
Ein Bürgerbegehren ist der Antrag der Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindevertretung, einen Bürgerentscheid durchzuführen.

Beim Bürgerbegehren tragen sich zunächst all diejenigen in Unterschriftenlisten ein, die möchten, dass ein Bürgerentscheid zu einem Sachverhalt im Regelungsbereich der Kommune stattfindet. Bürgerbegehren sind nicht dazu da, individuelle Einzelinteressen durchzusetzen. Bürgerbegehren dienen den Bürgerinnen und Bürger vielmehr dazu, Ratsbeschlüsse zu korrigieren bzw. Maßnahmen von allgemeinem Interesse durchzusetzen.

Bürgerentscheid
Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage.

Wenn der Stadtrat, die Bezirksvertretung oder der Kreistag einer Gemeinde das Anliegen eines erfolgreich durchgeführten Bürgerbegehrens nicht übernimmt, kann ein »Bürgerentscheid« erfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger gehen dabei – wie bei einer Wahl – zu den Abstimmungslokalen und geben ihre Stimme ab. Beim Bürgerentscheid gilt das Prinzip »Mehrheit entscheidet«, wobei in den meisten Bundesländern zudem Abstimmungsquoren erfüllt werden müssen. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die gleiche Gültigkeit wie ein Ratsbeschluss.

Bürgergesellschaft
Das Leitbild der Bürgergesellschaft stützt sich auf bürgerschaftliches Engagement und eröffnet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit für selbstorganisierte Mitgestaltung und Beteiligung.

Im deutschen wie im englischen Sprachgebrauch werden diverse Begriffe gebraucht: Zivilgesellschaft, Bürgergesellschaft, civil society, civic society. Die Wurzeln der Zivilgesellschaft als politisch-philosophischer Begriff gehen zurück bis in 18. Jahrhundert, wichtig für den heutigen Stellenwert von Zivil- und Bürgergesellschaft in Europa waren aber vor allem die Freiheits- und Demokratiebewegungen in Osteuropa. Zivilgesellschaft wurde so zum Schlüsselbegriff für das anti-diktatorische Bemühen, die Entmündigung durch den Staat zu beenden und neue Freiräume für gesellschaftliche Selbstorganisation zu schaffen.

Bürgerinitiativen
Bürgerinitiativen sind spontane, zeitlich meist begrenzte, organisatorisch eher lockere Zusammenschlüsse einzelner Bürger und Bürgergruppen.

Bürgerinitiativen sind spontane, zeitlich meist begrenzte, organisatorisch eher lockere Zusammenschlüsse einzelner Bürger und Bürgergruppen, die sich, außerhalb der etablierten Beteiligungsformen der repräsentativen Parteiendemokratie, zumeist aus einem konkreten Anlass, häufig auch als unmittelbar Betroffene zu Wort melden und sich – sei es direkt im Wege der Selbsthilfe, sei es »indirekt« im Wege der öffentlichen Meinungswerbung und der Ausübung politischen Drucks – um Abhilfe im Sinne ihres Anliegens bemühen.

Bürgerkommune
Das Konzept der »Bürgerkommune« will durch eine Erweiterung der Bürgerbeteiligung und des bürgerschaftlichen Engagements das Kräftedreieck und das Zusammenspiel zwischen Bürgerinnen und Bürgern, kommunaler Politik sowie Verwaltung neu gestalten.

Das Leitbild »Bürgerkommune« umfasst alle Lebensbereiche, die in lokalen Räumen organisiert sind, und alle Akteure, die unmittelbar auf das lokale Zusammenleben Einfluss nehmen. Dazu gehören z.B. örtliche Unternehmen, Selbsthilfegruppen, Vereine und andere Akteure des Dritten Sektors. Neben einer generellen Stärkung der (lokalen und kommunalen) Demokratie ist es Aufgabe der Bürgerkommune, den wichtigen Konsens zwischen dem Rat, der Verwaltung sowie den Bürgerinnen und Bürgern in Zukunftsfragen der kommunalen Politik und Entwicklung herzustellen und nachhaltig abzusichern. Den Kommunen wächst hierdurch eine Kraft zu, die ihnen in einer Zeit zunehmender demographischer und gesellschaftlicher Probleme eine erhöhte Attraktivität und eine unentbehrliche zusätzliche Legitimitätsgrundlage vermittelt. In einem transparenten und fairen Zusammenspiel von Bürgerschaft, öffentlicher Verwaltung und Gemeinderat entsteht so eine erhöhte Problemlösekapazität, die kein Beteiligter für sich allein zu Stande bringen kann.

Bürgerschaftliches Engagement
Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig, nicht auf materiellen Gewinn gerichtet, gemeinwohlorientiert, öffentlich bzw. findet im öffentlichen Raum statt und wird in der Regel gemeinschaftlich bzw. kooperativ ausgeübt.

In der öffentlichen Diskussion werden die Begriffe Ehrenamt, Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe oder freiwilliges Engagement, auch wenn sie im engeren Sinn verschiedene Formen des Engagements charakterisieren, häufig synonym zu bürgerschaftlichem Engagement verwendet. Die Enquetekommission »Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements« des Deutschen Bundestages hat 2002 für den Begriff inhaltliche Kriterien entwickelt: Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig, nicht auf materiellen Gewinn gerichtet, gemeinwohlorientiert, öffentlich bzw. findet im öffentlichen Raum statt und wird in der Regel gemeinschaftlich bzw. kooperativ ausgeübt. Bürgerschaftliches Engagement kann sowohl dauerhaft und kontinuierlich als auch kurzfristig und spontan angelegt sein.

Bürgerstiftung
Eine Bürgerstiftung ist eine selbstständige und unabhängige Institution zur Förderung verschiedener gemeinnütziger Zwecke in einem geographisch begrenzten Wirkungsraum.

Eine Bürgerstiftung ist eine selbstständige und unabhängige Institution zur Förderung verschiedener gemeinnütziger Zwecke in einem geographisch begrenzten Wirkungsraum, die einen langfristigen Vermögensaufbau betreibt und ihre Organisationsstruktur und Mittelvergabe transparent macht. Das Ziel einer Bürgerstiftung ist es, einer größeren Zahl von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen (Corporate Citizens) zu ermöglichen, ihre spezifischen Beiträge zum Gemeinwohl unter einem gemeinsamen Dach zu verfolgen. Bundesweit sind mehr als 400  Bürgerstiftungen (Stand Frühjahr 2023) aktiv.

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  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

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