Glossar


Fundraising
Fundraising meint die Beschaffung von Ressourcen für nicht-kommerzielle Organisationen.

Fundraising (engl.: »fund«, Geld, Kapital, Vermögen; »to raise«, beschaffen) umfasst auch die systematische Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle der Beschaffung von Ressourcen, die neben Geld auch Sach- und Dienstleistungen sowie Zeit- und Wissensspenden sein können. Die Ressourcen werden ohne eine materielle Gegenleistung erbracht. Zielgruppen der Ressourcenbeschaffung sind vorrangig Privatpersonen, der Staat, Stiftungen und Unternehmen. Unerlässlich für erfolgreiches Fundraising ist die intensive Auseinandersetzung mit potenziellen Ressourcengebern.

Gemeinnützigkeit
Unter dem Begriff »Gemeinnützigkeit« werden in der Regel die steuerbegünstigten Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verstanden. Die Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung für zahlreiche steuerliche Vergünstigungen.

Außerdem berechtigt sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Empfang steuerbegünstigter Spenden. Der deutsche Staat gewährt privaten, gemeinnützigen Körperschaften Steuerbegünstigungen, weil sie entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip (Prinzip der Nachrangigkeit) Gemeinwohlaufgaben übernehmen, die der Staat sonst selbst wahrnehmen und für die er öffentliche Gelder aufwenden müsste. Die steuerliche Begünstigung spielt dann eine Rolle, wenn der Verein gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt; dabei wird im Sprachgebrauch »gemeinnützig« häufig als Oberbegriff für alle drei begünstigten Zwecke benutzt. Als gemeinnützige Zwecke führt § 52 AO unter anderen an: Förderung von Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt- und Denkmalschutzes, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports sowie ganz allgemein die Förderung des demokratischen Staatswesens in der Bundesrepublik Deutschland. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Mit dem »Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements« vom 10. Oktober 2007 wurden auch die Bestimmungen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit verändert. Beispielhaft genannte gemeinnützige Zwecke wurden durch einen abgeschlossenen Kanon solcher Zwecke ersetzt, in dem die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements neu aufgenommen wurde.

Gemeinwesenarbeit
Gemeinwesenarbeit als zivilgesellschaftliches Arbeitsfeld und konzeptioneller Ansatz der Sozialen Arbeit hat die Verbesserung der Lebensverhältnisse in einem Gemeinwesen zum Ziel.

Gemeinwesenarbeit (GWA) baut Brücken zu den Menschen in Quartier und Nachbarschaft und will gemeinsam mit ihnen Möglichkeiten der Teilhabe und der Partizipation verbessern. Dabei gilt Partizipation als demokratisches Kernstück von Gemeinwesenarbeit.

Inklusion
Inklusion bezeichnet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, unabhängig einer Behinderung, des Geschlechts, sozialer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, politische Anschauung oder Glaubens.

Inklusion bezeichnet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, unabhängig einer Behinderung, des Geschlechts, sozialer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, politische Anschauung oder Glaubens. Seit 2009 ist Inklusion ein - in der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbartes - Menschenrecht und zudem auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Art. 3 verankert. Um inklusive Teilhabe für alle zu ermöglichen müssen Einstellungen, Strukturen und Prozesse so verändert werden, dass jede/r von Anfang an teilhaben kann. Hiermit grenzt sich Inklusion deutlich von den Begriffen Integration und Empowerment ab, wo der Schwerpunkt auf die Befähigung des Individuums selbst zur Teilhabe liegt. Inklusion ist keine Aufgabe Einzelner, sondern aller in einer Gesellschaft lebenden Bürgerinnen und Bürger. Demzufolge sind auch das Bürgerschaftliches Engagement und die politische Beteiligung wichtige Schnittstellen, die Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe ermöglichen und Inklusion im Alltag erlebbar machen.

Lokale Agenda 21
Der Begriff »Lokale Agenda 21« verweist auf ein Handlungsprogramm, das Kommunen in Richtung Nachhaltigkeit bzw. Zukunftsfähigkeit entwickeln soll.

»Global denken, lokal handeln!«: Mit diesem Leitsatz der Umweltbewegung lässt sich die Kernidee der Lokalen Agenda 21 zusammenfassen. Die Entwicklung der Kommunen soll in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft, zivilgesellschaftlichen Organisationen und der privaten Wirtschaft geschehen. Eine Lokale Agenda 21 umfasst somit strategische Elemente, die zur Förderung von Bürgerengagement erörtert und praktiziert werden: z.B. die sektorübergreifende (trisektorale) Kooperation von heterogenen Akteuren (aus Staat, Wirtschaft und Bürgergesellschaft) zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in sozialen, ökonomischen und ökologischen Handlungsfeldern. Vorbild für dieses kommunale Handlungsprogramm ist ein 1992 von den damaligen Mitgliedern der UNO verabschiedetes globales Programm, die sog. Agenda 21. Dieses Programm enthält Maßnahmen in zahlreichen Politikfeldern, um die Lebens- und Wirtschaftsweise der menschlichen Spezies zukunftsfähig zu gestalten. Die Agenda 21 spricht außer den internationalen Institutionen und den Nationalregierungen alle politischen Ebenen an.

Netzwerk
Unter »Netzwerken« versteht man in der Regel informelle Sozialformen, in denen sich die unterschiedlichsten Gruppen, Einrichtungen und Personen zueinander in Beziehung setzen können, ohne ihre jeweilige Eigenständigkeit aufgeben zu müssen.

Sie sind deshalb besonders geeignet für Formen der Zusammenarbeit, die über traditionelle bürokratische, politische oder kulturelle Grenzen hinausgehen. Sie beruhen auf der Bereitschaft ihrer Mitglieder, sich bei Bedarf die jeweiligen Fähigkeiten und Kenntnisse gegenseitig zur Verfügung zu stellen.

Online Volunteering
Unter »Online-Volunteering« wird das freiwillige Engagement von Menschen verstanden, die für gemeinnützige Organisationen unter Zuhilfenahme der technischen Möglichkeiten des Internets in der Regel von zu Hause aus tätig sind.

Online-Volunteering (engl. online=in Verbindung; engl. volunteer=Freiwillige/r) ist in Deutschland – im Gegensatz zum anglo-amerikanischen Raum – ein noch weitgehend neues Betätigungsfeld. Zu den Aufgaben im Online-Volunteering gehört es, Webseiten zu erstellen, Übersetzungen anzufertigen, Recherchen im Internet durchzuführen oder in Foren und per E-Mail zu beraten. Online-Volunteering bietet vor allem weniger mobilen Personen oder Menschen mit Behinderungen gute Möglichkeiten sich zu engagieren. Durch Online-Volunteering können mehr Menschen als zuvor in immer weiteren Teilen der Erde zusammenarbeiten. Das Prinzip der Lokalität des Engagements, nach dem sich Freiwillige dort engagieren, wo sie wohnen, wird beim Online-Volunteering außer Kraft gesetzt.

Open Data
Der Begriff Open Data beschreibt ein Konzept, bei dem maschinenlesbare und strukturierte Informationen durch die Verwendung offener Nutzungsrechte von jedermann frei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden können.

Der Begriff Open Data beschreibt ein Konzept, bei dem maschinenlesbare und strukturierte Informationen durch die Verwendung offener Nutzungsrechte von jedermann frei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden können.

Open Government
Open Government beschreibt offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln.

Dies erfolgt insbesondere durch Transparenz (zum Beispiel über Verfahren und Entscheidungen sowie dem Zugang zu Informationen), Partizipation (etwa in Form von Bürgerdialogen oder Konsultationen), Zusammenarbeit zwischen Regierung und Nicht-Regierungsorganisationen, sowie ressort- und ebenenübergreifend die Nutzung neuer Technologien zur Verbesserung des Regierungs- und Verwaltungshandeln.

Partizipation
Der Begriff Partizipation meint in einem engeren politischen Sinne die Einbindung von Individuen und Organisationen in öffentliche Entscheidungs- und Willenbildungsprozesse.

Der Begriff Partizipation (von lat. particeps: an etwas teilnehmend) wird im allgemeinen Sprachgebrauch und in der Wissenschaft in unterschiedlichen Kontexten verwendet. Grundsätzlich bedeutet Partizipation oder Teilhabe, am Leben in der Gesellschaft oder auch am Arbeitsleben teilnehmen zu können. In einem engeren politischen Sinne meint Partizipation die Einbindung von Individuen und Organisationen (sog. Stakeholdern) in öffentliche Entscheidungs- und Willenbildungsprozesse. Darunter fallen beispielsweise alle Verhaltensweisen von Bürgerinnen und Bürgern, die allein oder in einer Gruppe Einfluss auf politische Entscheidungen auf allen Ebenen des politischen Systems ausüben wollen. Zur Idee der aktiven Bürgergesellschaft gehört also die Einmischung in und die Mitgestaltung von politischen Entscheidungsprozessen unmittelbar dazu. Politische Partizipation und Teilhabe kann durch unterschiedliche Modelle und Methoden sichergestellt werden. Dabei werden verfasste (gesetzlich garantierte und geregelte) von nicht verfassten (gesetzlich nicht garantierte und ungeregelte) Formen der Partizipation unterschieden.

Selbsthilfe
Die Selbsthilfe ist eine Bewältigungsform von Krankheit, Behinderung und psychosozialen Problemen. Sie wird in der Regel unterschieden nach individueller und gruppenorientierter Selbsthilfe.

Zur individuellen Selbsthilfe gehört beispielsweise die Pflege kranker Angehöriger ohne Mitwirkung anderer Personen. Im Rahmen einer gruppenorientierten und sozialen Selbsthilfe schließen sich Menschen mit gleicher Problembetroffenheit außerhalb ihrer alltäglichen Beziehungen zusammen, um sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen. Selbsthilfegruppen engagieren sich in jüngerer Vergangenheit auch in den Bereichen Alter, Nachbarschaft, Kultur und Migration sowie im Kontext von Lebensproblemen.

Service Learning
»Service Learning« ist ein Ansatz des Lernens und Lehrens, der gesellschaftliches Engagement von Jugendlichen fest im Schulalltag verankert und mit fachlichen Unterrichtsinhalten verbindet.

Service Learning ist ein Ansatz des Lernens und Lehrens, der in Schule und Hochschule wie auch in anderen Bildungseinrichtungen umgesetzt werden kann. Service Learning will gesellschaftliches Engagement von Jugendlichen fest im Schulalltag verankern und mit fachlichen Unterrichtsinhalten verbinden. Junge Menschen können ihr in der Praxis erworbenes Wissen und ihre Erfahrungen in den Unterricht einfließen lassen. Sie trainieren soziale und demokratische Kompetenzen.

Soziale Bewegung(en)

Unter einer sozialen Bewegung wird in den Sozialwissenschaften ein kollektiver Akteur oder ein soziales System verstanden, der oder das unterschiedliche Organisationsformen umfasst und mit unterschiedlichen Mobilisierungs- und Handlungsstrategien versucht, gesellschaftlichen Wandel zu beschleunigen, zu verhindern oder umzukehren.

Sozialkapital
Soziales Kapital umfasst Werte und Normen, die solidarisches und auf die Gemeinschaft bezogenes Denken und Handeln unterstützen und so die gesellschaftliche Entwicklung fördern.

Dem interdisziplinär verwendeten Begriff Sozialkapital (oder soziales Kapital) liegen zwei Verständnisse zugrunde: die akteursorientierte Definition nach Pierre Bourdieu meint zum einen individuelle soziale Beziehungen, die sich vor allem aus Aktivitäten in Vereinen und Netzwerken ergeben, und die daraus entstehenden aktuellen und potenziellen Ressourcen. Dagegen umfasst der Begriff in der systemorientierten Definition nach Robert D. Putnam Werte und Normen, die solidarisches und auf die Gemeinschaft bezogenes Denken und Handeln unterstützen und so die gesellschaftliche Entwicklung fördern. Soziales Kapital entsteht durch die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger als Akteure des Gemeinwesens miteinander zu kooperieren. Dabei gilt als Grundannahme: Je mehr Sozialkapital - d.h. je mehr bürgerschaftliches Engagement und je mehr gemeinschaftliche Werte und Normen in einer Gesellschaft vorhanden ist - umso besser funktionieren Demokratie und Wohlfahrtsstaat. Zwei Formen von Sozialkapital werden unterschieden: Bindendes Sozialkapital (»bonding«) führt zu einer Festigung von Bindungen innerhalb von sozialen Gruppen und somit zu einer Abgrenzung gegenüber anderen Gruppen. Überbrückendes (»bridging«) Sozialkapital überwindet dagegen die Grenzen zwischen Ethnien, Geschlechtern und sozialen Klassen und hat eine demokratiefördernde Bedeutung.

Stiftungen
Der Begriff der Stiftung ist gesetzlich nicht definiert. Als Oberbegriff bezeichnet er eine komplexe Vielfalt von Körperschaften, die im privaten, öffentlichen und kirchlichen Recht verankert sein können.

Stiftungen sind ein konstitutives Element der Bürgergesellschaft, Stiften ist eine Ausdrucksform aktiven Bürgerengagements. Der Begriff der Stiftung ist gesetzlich nicht definiert. Als Oberbegriff bezeichnet er eine komplexe Vielfalt von Körperschaften, die im privaten, öffentlichen und kirchlichen Recht verankert sein können. Stiftungen weisen zudem eine Vielzahl von Rechtsformen auf (z.B. rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, Stiftungs-GmbH oder Stiftungsverein). Der Prototyp einer Stiftung ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist das klassische Instrument zur Verwirklichung eines auf Dauer angelegten Zwecks und untersteht der staatlichen Stiftungsaufsicht. Ihre Entstehungsvoraussetzungen sind in den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, die durch die jeweiligen Landesstiftungsgesetze ergänzt werden. Eine Stiftung ist gemeinnützig, wenn ihr Zweck darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Mit dem Status der Gemeinnützigkeit ist regelmäßig die Steuerbefreiung der Stiftung verbunden. Auch sind gemeinnützige Stiftungen berechtigt Spenden entgegenzunehmen.

Volksentscheid
Der Begriff Volksentscheid bezeichnet die direkte Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine bundes- oder landespolitische Sachfrage. Synonym wird vielfach der Begriff »Volksabstimmung« verwendet.

In Deutschland sieht das Grundgesetz den Volksentscheid auf Bundesebene nur bei einer Neugliederung von Bundesländern vor. In den Bundesländern selber gibt es aber bei vielen Fragen die Möglichkeit des Volksentscheids. Bei einem Volksentscheid entscheiden die stimmberechtigten Bürger/innen in einer Abstimmung über bestimmte Sachfragen (in den Bundesländern meist im Bereich Bildungspolitik, Demokratie/Staatsorganisation, Infrastruktur). Weitere Begriffe für Volksentscheide sind meist definiert über die Einleitungsart: Während etwa ein Plebiszit von einem Staatsorgan ausgelöst wird (z.B. Präsident) und oft einen suggestiven Charakter aufweist, wird der Begriff Referendum zumeist für obligatorisch stattfindende Volksentscheide (z.B. zu Verfassungen) oder volksinitiierte Abstimmungen (fakultatives Referendum) verwendet.

Zivilgesellschaft
Das Leitbild der Zivilgesellschaft stützt sich auf bürgerschaftliches Engagement und eröffnet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit für selbstorganisierte Mitgestaltung und Beteiligung, so wird der Begriff im Freiwilligensurvey 2004 verstanden.

Im deutschen wie im englischen werden diverse Begriffe gebraucht: Zivilgesellschaft, Bürgergesellschaft, civil society, civic society. Die Wurzeln der Zivilgesellschaft als politisch-philosophischer Begriff gehen zurück bis in 18. Jahrhundert, wichtig für den heutigen Stellenwert von Zivilgesellschaft in Europa waren aber vor allem die Freiheits- und Demokratiebewegungen in Osteuropa. Zivilgesellschaft wurde so zum Schlüsselbegriff für das antidiktatorische Bemühen, die Entmündigung durch den Staat zu beenden und neue Freiräume für gesellschaftliche Selbstorganisation zu schaffen.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

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