Glossar


Anerkennungskultur
Anerkennung und Wertschätzung sind oft der wesentliche »Lohn« für das freiwillige, ehrenamtliche, bürgerschaftliche Engagement.

Menschen fühlen sich dann anerkannt, wenn ihre Leistung anerkannt wird. Es gibt mittlerweile vielfältige Formen der Anerkennungen. Sie reichen von traditionellen und neueren Formen der Würdigung und Auszeichnung bis hin zu Möglichkeiten der Partizipation in Organisationen, Vereinen und Einrichtungen sowie der Bereitstellung von sachlichen und finanziellen Ressourcen und Angeboten der Fortbildung und Qualifikation. Anerkennungskultur umfasst die Gesamtheit und die angemessene Mischung unterschiedlicher Formen der Anerkennung: ein Ganzes, das mehr ist als die Summe der Teile. Letztendlich drückt die Anerkennungskultur einer Organisation deren wertschätzende Haltung gegenüber den Freiwilligen aus.

Bürgerbegehren
Ein Bürgerbegehren ist der Antrag der Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindevertretung, einen Bürgerentscheid durchzuführen.

Beim Bürgerbegehren tragen sich zunächst all diejenigen in Unterschriftenlisten ein, die möchten, dass ein Bürgerentscheid zu einem Sachverhalt im Regelungsbereich der Kommune stattfindet. Bürgerbegehren sind nicht dazu da, individuelle Einzelinteressen durchzusetzen. Bürgerbegehren dienen den Bürgerinnen und Bürger vielmehr dazu, Ratsbeschlüsse zu korrigieren bzw. Maßnahmen von allgemeinem Interesse durchzusetzen.

Bürgerentscheid
Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage.

Wenn der Stadtrat, die Bezirksvertretung oder der Kreistag einer Gemeinde das Anliegen eines erfolgreich durchgeführten Bürgerbegehrens nicht übernimmt, kann ein »Bürgerentscheid« erfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger gehen dabei – wie bei einer Wahl – zu den Abstimmungslokalen und geben ihre Stimme ab. Beim Bürgerentscheid gilt das Prinzip »Mehrheit entscheidet«, wobei in den meisten Bundesländern zudem Abstimmungsquoren erfüllt werden müssen. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die gleiche Gültigkeit wie ein Ratsbeschluss.

Bürgergesellschaft
Das Leitbild der Bürgergesellschaft stützt sich auf bürgerschaftliches Engagement und eröffnet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit für selbstorganisierte Mitgestaltung und Beteiligung.

Im deutschen wie im englischen Sprachgebrauch werden diverse Begriffe gebraucht: Zivilgesellschaft, Bürgergesellschaft, civil society, civic society. Die Wurzeln der Zivilgesellschaft als politisch-philosophischer Begriff gehen zurück bis in 18. Jahrhundert, wichtig für den heutigen Stellenwert von Zivil- und Bürgergesellschaft in Europa waren aber vor allem die Freiheits- und Demokratiebewegungen in Osteuropa. Zivilgesellschaft wurde so zum Schlüsselbegriff für das anti-diktatorische Bemühen, die Entmündigung durch den Staat zu beenden und neue Freiräume für gesellschaftliche Selbstorganisation zu schaffen.

Bürgerinitiativen
Bürgerinitiativen sind spontane, zeitlich meist begrenzte, organisatorisch eher lockere Zusammenschlüsse einzelner Bürger und Bürgergruppen.

Bürgerinitiativen sind spontane, zeitlich meist begrenzte, organisatorisch eher lockere Zusammenschlüsse einzelner Bürger und Bürgergruppen, die sich, außerhalb der etablierten Beteiligungsformen der repräsentativen Parteiendemokratie, zumeist aus einem konkreten Anlass, häufig auch als unmittelbar Betroffene zu Wort melden und sich – sei es direkt im Wege der Selbsthilfe, sei es »indirekt« im Wege der öffentlichen Meinungswerbung und der Ausübung politischen Drucks – um Abhilfe im Sinne ihres Anliegens bemühen.

Bürgerkommune
Das Konzept der »Bürgerkommune« will durch eine Erweiterung der Bürgerbeteiligung und des bürgerschaftlichen Engagements das Kräftedreieck und das Zusammenspiel zwischen Bürgerinnen und Bürgern, kommunaler Politik sowie Verwaltung neu gestalten.

Das Leitbild »Bürgerkommune« umfasst alle Lebensbereiche, die in lokalen Räumen organisiert sind, und alle Akteure, die unmittelbar auf das lokale Zusammenleben Einfluss nehmen. Dazu gehören z.B. örtliche Unternehmen, Selbsthilfegruppen, Vereine und andere Akteure des Dritten Sektors. Neben einer generellen Stärkung der (lokalen und kommunalen) Demokratie ist es Aufgabe der Bürgerkommune, den wichtigen Konsens zwischen dem Rat, der Verwaltung sowie den Bürgerinnen und Bürgern in Zukunftsfragen der kommunalen Politik und Entwicklung herzustellen und nachhaltig abzusichern. Den Kommunen wächst hierdurch eine Kraft zu, die ihnen in einer Zeit zunehmender demographischer und gesellschaftlicher Probleme eine erhöhte Attraktivität und eine unentbehrliche zusätzliche Legitimitätsgrundlage vermittelt. In einem transparenten und fairen Zusammenspiel von Bürgerschaft, öffentlicher Verwaltung und Gemeinderat entsteht so eine erhöhte Problemlösekapazität, die kein Beteiligter für sich allein zu Stande bringen kann.

Bürgerschaftliches Engagement
Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig, nicht auf materiellen Gewinn gerichtet, gemeinwohlorientiert, öffentlich bzw. findet im öffentlichen Raum statt und wird in der Regel gemeinschaftlich bzw. kooperativ ausgeübt.

In der öffentlichen Diskussion werden die Begriffe Ehrenamt, Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe oder freiwilliges Engagement, auch wenn sie im engeren Sinn verschiedene Formen des Engagements charakterisieren, häufig synonym zu bürgerschaftlichem Engagement verwendet. Die Enquetekommission »Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements« des Deutschen Bundestages hat 2002 für den Begriff inhaltliche Kriterien entwickelt: Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig, nicht auf materiellen Gewinn gerichtet, gemeinwohlorientiert, öffentlich bzw. findet im öffentlichen Raum statt und wird in der Regel gemeinschaftlich bzw. kooperativ ausgeübt. Bürgerschaftliches Engagement kann sowohl dauerhaft und kontinuierlich als auch kurzfristig und spontan angelegt sein.

Bürgerstiftung
Eine Bürgerstiftung ist eine selbstständige und unabhängige Institution zur Förderung verschiedener gemeinnütziger Zwecke in einem geographisch begrenzten Wirkungsraum.

Eine Bürgerstiftung ist eine selbstständige und unabhängige Institution zur Förderung verschiedener gemeinnütziger Zwecke in einem geographisch begrenzten Wirkungsraum, die einen langfristigen Vermögensaufbau betreibt und ihre Organisationsstruktur und Mittelvergabe transparent macht. Das Ziel einer Bürgerstiftung ist es, einer größeren Zahl von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen (Corporate Citizens) zu ermöglichen, ihre spezifischen Beiträge zum Gemeinwohl unter einem gemeinsamen Dach zu verfolgen. Bundesweit sind mehr als 400  Bürgerstiftungen (Stand Frühjahr 2023) aktiv.

Corporate Citizenship
Das bürgerschaftliche Engagement von Unternehmen, die sich über ihre eigentliche Geschäftstätigkeit hinaus für gesellschaftliche Belange in ihrem Umfeld einsetzen, wird als »Corporate Citizenship« bezeichnet.

Dabei geht es um die Erzielung eines Nutzens für das Gemeinwesen wie für das Unternehmen. Die möglichen Themen- und Handlungsfelder von Corporate Citizenship sind ebenso vielfältig wie die unternehmerischen Herangehensweisen bzw. Engagementformen.

Demokratie
Demokratie (griech.: Herrschaft des Volkes) ist ein Sammelbegriff für eine politische Ordnung.

Demokratie (griech.: Herrschaft des Volkes) ist ein Sammelbegriff für eine politische Ordnung. Demokratie schafft die Grundlage für eine Vielfalt moderner politischer Ordnungen, deren gemeinsames Kennzeichen die Volkssouveränität und die Beschränkung politischer Herrschaft ist. In Deutschland ist das Volk oberster Souverän und oberste Legitimation politischen Handelns. Das bedeutet i. d. R. jedoch nicht, dass das Volk unmittelbar die Herrschaft ausübt. Vielmehr sind Demokratien durch politische und gesellschaftliche Einrichtungen (Parlament, Parteien, Verbände) geprägt, die die Teilhabe des größten Teils der Bevölkerung auf gesetzlich geregelte Teilhabeverfahren (z. B. Wahlen) beschränken. Genauer wird zwischen repräsentativer Demokratie und direkter Demokratie unterschieden.

Direkte Demokratie
Direkte Demokratie bezeichnet eine demokratische Herrschaftsform, bei der politische (Sach-)Entscheidungen unmittelbar vom Volk in Abstimmungen getroffen werden.

Direktdemokratische Entscheidungen können prinzipiell sowohl von den Bürgerinnen und Bürgern als auch von den Parlamenten initiiert werden. In Deutschland ist die Direktdemokratie auf Kommunal- und Landesebene weit verbreitet (Bürger- bzw. Volksentscheide). Eine bundesweite Volksabstimmung ist lediglich bei der Neuordnung des Bundesgebietes vorgesehen. Direktwahlen von Amtsträgern (z. B. Bürgermeistern oder Regierungschefs) gehören nicht zur direkten, sondern zur repräsentativen Demokratie.

Dritter Sektor
Der »Dritte Sektor« umfasst alle Organisationen, die sich weder der Marktsphäre (Erster Sektor) noch der staatlichen Sphäre (Zweiter Sektor) zuordnen lassen.

In modernen Industriegesellschaften deckt der Dritte Sektor ein weites Spektrum von Organisationen ab. Organisationen des Dritten Sektors sind nicht Gewinn orientiert (daher auch der synonym verwendete Begriff Nonprofit-Sektor), sondern dienen den gemeinnützigen Zielen ihrer Mitglieder oder auch Dritter. Sie werden von ehrenamtlich Tätigen getragen und verfügen oftmals über eine hauptamtliche Infrastruktur, da die gemeinnützigen Ziele zumeist nicht ausschließlich durch freiwillig Aktive verwirklicht werden können. Die Finanzierungsstruktur des Dritten Sektors basiert auf mehreren Säulen. Neben der Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge und Spenden sind Organisationen des Dritten Sektors auf Zuwendungen staatlicher Institutionen sowie auf Sponsoringmittel angewiesen. Der Einsatz von Fundraising-Instrumenten zur Finanzierung der Arbeit im Dritten Sektor hat sich in den letzten Jahren differenziert und professionalisiert, weil der Finanzierungsdruck durch den partiellen Rückzug der öffentlichen Zuwendungen gewachsen ist.

Ehrenamt
Der Begriff Ehrenamt bezeichnet ein freiwilliges, formalisiertes, verbindliches und andauerndes Engagement durch die Übernahme eines Amts, das ohne Entgelt und oft neben einer Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.

Als Ehrenamt gilt das klassische, auf das Gemeinwohl gerichtete Engagement in Verbänden und Vereinen, in politischen, gesellschaftlichen und kirchlichen Gremien sowie die Ämter der Schöffen, Betreuer und Bewährungshelfer.

Ehrenamtskarte
Eine »Ehrenamts-Karte« ist ein Instrument der Anerkennung für engagierte Bürgerinnen und Bürger.

Die von einzelnen Städten oder Kommunen ausgestellte Karte würdigt dieses individuelle Engagement, indem der/die Kartenbesitzer/in beispielsweise Rabatte in öffentlichen Einrichtungen und Einzelhandelsgeschäften der entsprechenden Kommune erhält.

Europäische Bürgerinitiative
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein durch den Vertrag von Lissabon beschlossenes direktdemokratisches Verfahren der politischen Teilhabe in der Europäischen Union.

Durch eine EBI können die Unionsbürger/innen bewirken, dass sich die Europäische Kommission mit einem bestimmten Thema befasst. Hierfür müssen in zwölf Monaten insgesamt eine Million gültige Unterstützungsbekundungen in einem Viertel aller EU-Mitgliedstaaten gesammelt werden.

Freiwilligenagentur
Träger- und themenübergreifend informieren und beraten Freiwilligenagenturen Engagierte und Interessierte vor Ort zu den Aspekten der Freiwilligenarbeit, bieten und vermitteln Engagementmöglichkeiten unterschiedlicher Art.

Freiwilligenagenturen (oder auch: Freiwilligenzentren, Ehrenamtsbörsen, -büros) verstehen sich als Brücke zwischen engagementbereiten Menschen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen, die mit Freiwilligen arbeiten. Viele Freiwilligenagenturen machen zudem Qualifizierungsangebote und Öffentlichkeitsarbeit für das Thema Bürgerschaftliches Engagement. Sie entwickeln neue Engagementmöglichkeiten und entsprechende Projekte. Häufig verstehen sie sich als Plattform für die Freiwilligenkultur vor Ort mit Kontakten zu allen Akteuren der Gesellschaft: zu Organisationen des Dritten Sektors wie zu Kommune und Unternehmen. Träger- und Finanzierungsstrukturen variieren stark. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen e.V. (bagfa) ist der Zusammenschluss kommunaler und regionaler Freiwilligenagenturen. Die bagfa agiert als bundesweites Netzwerk und unabhängige Interessenvereinigung der Freiwilligeneinrichtungen und vergibt seit 2005 ein Qualitätssiegel für Agenturen.

Freiwilligenarbeit
In der Regel bezeichnet der Begriff eine freiwillig gewählte und ohne Entlohnung geleistete Arbeit im gemeinnützigen Bereich.

Freiwilligenarbeit wird informell als individuelle Hilfe und Nachbarschaftshilfe oder institutionalisiert im Rahmen von Organisationen und Institutionen geleistet. Freiwilligenarbeit ist in vielen Bereichen der Gesellschaft möglich. Freiwilligenarbeit ergänzt und unterstützt bezahlte Arbeit, tritt aber nicht in Konkurrenz zu ihr. Freiwilligenarbeit kann auch im Rahmen von gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten geleistet werden. Freiwilligenarbeit ermöglicht Einblicke in andere Lebensbereiche, erweitert die Sozialkompetenz, bietet Kontaktmöglichkeiten und kann Ausgleich zu Alltag oder Berufsarbeit sein. Die mit Freiwilligenarbeit beschriebenen Tätigkeiten können teilweise auch mit den Begriffen Ehrenamt, Selbsthilfe, freiwilliges Engagement oder bürgerschaftliches Engagement erfasst werden, so dass diese Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch nicht immer trennscharf benutzt werden.

Freiwilligendienst
Ein Freiwilligendienst ist ein freiwilliger Einsatz einer Person in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung in einem zeitlich festgelegten Rahmen zwischen einigen Wochen und einem ganzen Jahr oder mehr.

Einige Freiwilligendienste sind gesetzlich geregelt (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr). Die Freiwilligendienste unterscheiden sich damit im Selbstverständnis von anderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements oder einer ehrenamtlichen Mitarbeit und grenzen sich mit dem Charakter der Freiwilligkeit auch deutlich von Pflichtdiensten wie dem Zivildienst ab. Bekannt ist in Deutschland vor allem das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr, daneben gibt es aber in jüngerer Zeit auch andere Formen wie z.B. den Europäischen Freiwilligendienst im Ausland oder generationsübergreifende Freiwilligendienste.

Freiwilligenmanagement
Der Begriff Freiwilligenmanagement beschreibt die strategische Komponente der Arbeit mit Freiwilligen.

Für die Gewinnung und Begleitung freiwillig und ehrenamtlich Engagierter wird in immer mehr Trägerorganisationen ein sog. Freiwilligenmanagement eingerichtet. Dabei sollen die Ziele, Aufgaben und Interessen der Organisation mit den Interessen, Erwartungen, Motivationen und Bedürfnissen der Engagierten aufeinander abgestimmt werden. Der Begriff Freiwilligenmanagement beschreibt eher die strategische Komponente der Arbeit mit Freiwilligen bzw. in der Organisation, bei der Freiwilligenkoordination stehen die konkreten Aufgaben im Vordergrund. Freiwilligenkoordination und -management richten sich an den Rahmenbedingungen, dem Handlungsfeld und der Zielgruppe eines Verbandes, einer Organisation oder einer Einrichtung aus. Organisationen formulieren damit auch in der Regel (überprüfbare) Standards. Aufgabe von Freiwilligenmanagement ist beispielsweise die Betreuung und Anwerbung der Freiwilligen, die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt sowie die Qualifizierung von Freiwilligen.

Freiwilligensurvey
»Freiwilligensurvey« ist die Kurzbezeichnung für eine repräsentative Bevölkerungsumfrage zum freiwilligen Engagement in Deutschland.

»Freiwilligensurvey« ist die Kurzbezeichnung für eine repräsentative Bevölkerungsumfrage zum freiwilligen Engagement in Deutschland, die im Jahr 2009 zum dritten Mal (nach 2004 und 1999) vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Auftrag gegeben wurde. Ziel des Freiwilligensurveys ist es, das empirische Wissen über die vielfältigen Formen des bürgerschaftlichen Engagements zu verbreitern. Zugleich soll er die Voraussetzung schaffen, um Veränderungen im Bereich des freiwilligen Engagements zu erkennen und zu bewerten. Die Untersuchungsergebnisse sind nicht nur wissenschaftlich relevant, sondern sollen insbesondere Politik, Verwaltung, Organisationen des Dritten Sektors sowie Wirtschaftsunternehmen Informationen bereitstellen, um die Rahmenbedingungen und Förderstrategien für freiwilliges, ehrenamtliches Engagement zu verbessern.

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