Gewerbliche Nutzung eines Bootsschuppens

Ein neuer Pachtvertrag mit der Seenfischerei muß abgeschlossen werden für 43 Bootsschuppen. es soll ein Vereinsvertrag abgeschlossen werden und dann die Unterverträge mit den Eigentümern. ein Problem muß unbedingt in diesen Stadium für immer gelöst werden. Ein Eigentümer nutzt es gewerblich, mit Anzeigen im Internet. Wir müssen das zukünftig verhindern, da der Nutzungszweck damit aufgehoben wird, es ist eine existierende Anlage seit ca 1975, immer nur für Eigentümer und Kinder. Wie machen wir das wasserdicht in der Satzung.

Der Pachtvertrag im §2 enthält, daß die Nutzung zu Freizeit und Erholungszwecken erfolgt. Das bezieht sich aber auf eine vermietete Wasserfläche. Ein Aussschluß der Vermietung des Bootshauses ist nicht eindeutig genannt. Vielmehr verlangt der Vermieter, daß der Nutzer dies in der Satzung regelt

So ganz durchschaubar ist die Frage für uns nach diesem Informationsstand nicht.
Generell erscheint es nicht schwierig, in der Satzung eines Vereins die kommerzielle
Nutzung von (per Pachtvertrag bereitgestellten) Vereinsanlagen auszuschließen. Inwieweit
und wie schnell durch diese nachträgliche Satzungsänderung ein bestehendes Mietverhältnis
nach allgemeinen miet- bzw. zivilrechtlichen Bedingungen aufgelöst werden kann ist auf
dieser Informationsgrundlage nicht einzuschätzen. Vermutlich müsste bereits der Nachweis
über eine mißbräuchliche (gewerbliche) Nutzung auf der Basis der bisherigen Pachtverträge
und Vereinssatzung geführt, oder auf anderem Wege der Pächter von der Aufgabe der
gewerblichen Nutzung überzeugt werden. Vermutlich handelt es sich ja um (Unter-)Pächter
und nicht Eigentümer der Bootsschuppen.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar