Gemeinnützigkeit neu beantragen bei kleineren Satzungsänderungen?

Bereits im Februar haben wir die Gemeinnützigkeit bekommen. Nun mussten wir aber beim Vereinsregister kleinere Änderungen vornehmen die aber mit der Gemeinnützigkeit nichts zu tun hatten. Es handelte sich um Formulierungen bzg.l Vorstand, Presse etc. Müssen wir diese überarbeitete Fassung dem Finanzamt sofort nachreichen? Wie wird sowas gehandhabt?

Wir empfehlen Ihnen, die Satzung, die nach den vom Registergericht verlangten Änderungen
in das Vereinsregister eingetragen wurden, dem Finanzamt vorzulegen. Sie sollten dabei
auch das Schreiben des Amtsgerichts mit den Änderungsforderungen und den Bescheid der
Eintragung beifügen. Die Art der Änderung der Satzung muss allerdings auch den
Bestimmungen der Satzung selbst entsprechen.
Sie sind zur Information gegenüber dem Finanzamt verpflichtet, es reicht, wenn Sie das  mit
gültiger Satzung und in enem formlosen Schreiben tun.

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