Satzungsänderung

Wir möchten unsere Satzung bzgl. Vorstand ändern, künftig soll es ein Vorstandsgremium geben, das aus 4 gleichberechtigen Mitgliedern besteht, dafür fehlt uns 1 Mitglied, können wir in der Mitgliederversammlung die Satzungsänderung beantragen, und dann gleich die Wahl des fehlenden Mitglieds durchführen? Wird das so vom Registergericht akzeptiert, oder müssen wir zuerst die Satzungsänderung registrieren lassen, und danach nochmal eine Mitgliederversammlung durchführen?

Nach § 71 Abs 1 BGB werden Satzungsänderungen erst nach Eintragung in das Vereinsregister wirksam. Für Ihren Fall gilt, dass Sie die Satzungsänderung in der MV beschließen und die Wahl des zusätzlichen Vorstandsmitglieds vornehmen können. Sie können dann beides dem Registergericht zur Eintragung vorlegen. Allerdings gilt auch beides, also die Änderung und die Zugehörigkeit des oder der Gewählten erst ab Eintragung in das Register. Vorher darf er oder sie nicht in der Eigenschaft als Vorstandmitglied tätig werden.

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