Wahlordnung

Im November diesen Jahres haben wir eine Mitgliederversammlung unseres Vereins. Unter anderem wird dort auch ein neuer Vorstand gewählt. In der Wahlordnung des Vereins ist folgender Passus enthalten: "Der Vorstand ist befugt die Zulassung von Kanditaten für die Vorstandswahl ohne Angaben von Gründen abzulehnen", ist dies überhaupt zulässig das der amtierende Vorstand selektieren und entscheiden kann welche Bewerber für die Wahl zum neuen Vorstand zugelassen werden? Falls nicht welche Möglichkeiten habe ich da ich michi für die Wahl zur Verfügung stelle rechtlich dagegen vorzugehen?

Manche Satzungen räumen dem Vorstand grundsätzlich diese Rechte ein. Bei der Gründung eines Vereins kann eine rechtlich zulässige Interpretation des § 27 BGB (Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands) genutzt werden, die dem Vorstand in der Satzung als "geschäftsführendem Gründungsvorstand...nachfolgende Sonderrechte" einräumt. Manche solcher in Satzungen beschriebenen Rechte (Vorstandsbestellung, ein die Mitgliederversammlung (MV) bindendes Vorschlagsrecht, jederzeitiges Vetorecht) sind so weit fassend, dass ein Vorstand die MV im Grunde gar nicht bräuchte. Diese in der Rechtsliteratur als besondere Formen der Bestellung des Vorstands beschriebenen Sonderrechte für Gründer(vorstände) haben teilweise alte (deutsche) kirchenhistorische und in jüngerer Zeit gerade im Sportbereich verbandspolitische Hintergründe. Sie bieten jedenfalls (rechtlich zulässig) Vereinsgründern über entsprechende Satzungsbestimmungen die Möglichkeit, den Einfluss der (neu hinzukommenden) Mitglieder auf die Entwicklung des Vereins einzuschränken. Diese Regelungen sind aber in dieser umfassenden Weise eigentlich nicht auf Dauer gedacht (werden aber in vielen Sportvereinen und -verbänden dauerhaft so beibehalten).
Die einzige Möglichkeit, der Mitglieder und Mitgliederversammlung dies zu ändern, liegt in einer entsprechenden Satzungsänderung, die dann die eigentlich nach § 27 , Abs. 2 BGB geforderte Widerruflichkeit der Bestellung eines Vorstands wieder herstellt.

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